Der Regierungsrat erlässt den Richtplan 2018

Der neue Richtplan 2018 liegt vor. Er ist das Hauptinstrument der kantonalen Raumordnungspolitik und zeigt auf, wie sich der Kanton Glarus in den nächsten 15 bis 25 Jahren räumlich gezielt entwickeln soll. Die Raumentwicklungsstrategie fokussiert dabei auf wenige, aber wichtige Handlungsfelder. Der Richtplan bedarf noch der Genehmigung des Landrates und des Bundes.



Der Regierungsrat erlässt den Richtplan 2018 (Bild: e.huber)
Der Regierungsrat erlässt den Richtplan 2018 (Bild: e.huber)

Bereits 2015 wurden erste Grundlagen für den Glarner Richtplan 2018, insbesondere zu den sozialräumlichen Entwicklungen wie die Bevölkerungszusammensetzung und die Alterspyramide im Kanton Glarus, erarbeitet. In Interviews und einem Workshop mit wichtigen Akteuren wie den Gemeinden und den Wirtschaftsverbänden im Kanton wurden die Herausforderungen für die künftige Entwicklung bestimmt. 2016 hat der Regierungsrat vier Schwerpunktthemen für die Richtplanüberarbeitung und die strategischen Leitlinien verabschiedet. Er setzte auf konzentrierte Wirtschaftsstandorte, die Vitalisierung des Wohnraums in Glarus Süd, erleichterte Mobilität innerhalb des Kantons sowie sichtbare Erholungs- und Tourismusangebote. Basierend auf dieser Vorgabe wurde der Entwurf des Richtplans 2018 2016 und 2017 erarbeitet und anschliessend im November 2017 in die Mitwirkung verabschiedet. Aufgrund der Mitwirkungsergebnisse und der Vorprüfung des Bundes wurde der Entwurf des Richtplans 2018 nochmals überarbeitet. Nach einem umfangreichen Prozess mit verschiedenen Verfahrensschritten hat der Regierungsrat die Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans – den Richtplan 2018 – an der Sitzung vom 30. Oktober 2018 erlassen.

Kernanliegen Siedlungsentwicklung

Der neue Richtplan wird die Entwicklung des Kantons Glarus die nächsten Jahre begleiten. Er ist abgestimmt auf den durch den Regierungsrat im Februar 2018 verabschiedeten Politischen Entwicklungsplan 2020–2030.

Der Richtplan enthält übergeordnete räumliche Zielsetzungen, die in der Raumentwicklungsstrategie und im Raumkonzept festgehalten sind. Die richtungsweisenden Festlegungen in den Sachkapiteln zeigen auf, mit welcher Strategie die raumordnungspolitischen Ziele erreicht werden sollen. Auf der Massnahmenebene werden mit den Abstimmungsanweisungen konkrete Handlungsvorgaben gemacht oder Standortfestlegungen vorgenommen.

Vorgaben kamen dabei auch vonseiten des Bundes: Das eidgenössische Raumplanungsgesetz hat zum Ziel, das Wachstum der Bauzonen und damit die Zersiedlung einzudämmen. Für die Umsetzung dieses Ziels müssen die Kantone bis am 1. Mai 2019 ihre Richtpläne anpassen. Mit der Festlegung des Siedlungsgebiets und den Vorgaben zur Bauzonendimensionierung im Kapitel Siedlung erfüllt der Richtplan 2018 die neuen Anforderungen des Bundes. Die künftige Siedlungsentwicklung soll an gut erschlossenen Lagen erfolgen. Wie vom Bund verlangt, wird der Umgang mit zu grossen Bauzonen geregelt und die Innenentwicklung gefördert.

Weitere neue Aspekte

Der Verkehrsteil des Richtplans wurde aktualisiert und erfüllt neu die Anforderungen an die räumliche Abstimmung mit anderen Raumansprüchen besser. Das Kapitel Natur und Landschaft wurde ebenfalls aktualisiert und von Doppelspurigkeiten entschlackt. Neu wird darin der Landschaftsqualität eine besondere Bedeutung zugemessen. Zu den Themen Tourismus und Freizeit wurde ein eigenständiges Kapitel erarbeitet. Touristische Vorhaben wie der Neubau von Bahnanlagen oder Golfplätzen sind regelmässig mit räumlichen Konflikten verbunden, die im Rahmen der Richtplanung zu bereinigen sind.

Im Kapitel zu den übrigen Raumnutzungen wird aufgrund von aktuellen Entwicklungen und Erfahrungen im planerischen Umgang mit neuen Windkraftanlagen eine andere Konzeption als im Richtplan 2004 verfolgt.

Die Meinungen sind geteilt

Das Mitwirkungsverfahren zeigte den härter werdenden Verteilkampf um das knappe Gut Boden deutlich auf. Neue Nutzungen und Projekte sehen sich verstärktem Widerstand ausgesetzt. Kontrovers sind auch die Meinungen zu den Wachstumsszenarien ausgefallen. Der Regierungsrat hält für den Zeithorizont 2042 am Bevölkerungsszenario «Hoch» des Bundesamtes für Statistik fest. Dies hauptsächlich, weil aus dem Metropolitanraum Zürich ein grosser Siedlungsdruck zu erwarten ist.

Der Richtplan 2018 bedarf noch der Genehmigung des Landrates und des Bundesrates. Er ist auf der Website des Kantons einsehbar (www.gl.ch à Parlament à Geschäfte).