Der Umgang mit der Sprache und Botschaften

Beim Durchlesen zahlreicher Informationen – seien sie nun sinnvoll oder nicht – fragt man sich zuweilen, was die Verfassenden gedacht haben, als sie sich mit Inhalten und deren Auswirkungen auf die «geneigte Leserschaft» befassten.



(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

Da ist von der SRF-Webserie mit dem in unerreichbar sprachlichen Höhen schwebenden Titel «How I left my Schätzli» die Rede. Die spitzenoriginelle Verknüpfung von Weltsprachlichem, leicht Urchigem und Herz-Schmerz ist absolut bemerkenswert und es ist in der Weiterführung nach dieser ergreifenden, schicksalsschwangeren Einleitung zu vernehmen, dass die Bachelorette Eli Simic und ihr Auserwählter Anthony das Ende ihrer Beziehung echt analysiert haben. Da fand die Eli heraus, dass er eine «emotionale Jungfrau» sei, der eine Frau noch nie «würkli» geliebt habe und es hinkriege, mit einem Menschen im Auto ganze vier Stunden unterwegs zu sein und kein Wort gesprochen zu haben. Es ging übrigens in die Wellnessferien nach Österreich.

Und andernorts sind ein Samichlaus und eine Dame abgebildet. Die Bildlegende gibt unter Umständen zu Mutmassungen Anlass. Sie lautet wörtlich: «Der Samichlaus bei der Verlosung – mit dem Händchen für Frauen». Diese Wortwahl ist – mit Verlaub – nicht eben geschickt.

Und wer nun an eine Botschaft zum 1. April denkt, hat sich arg getäuscht. Da hat ein Berner Rechtsanwalt seine ehemalige Praktikantin gerichtlich belangt, weil die junge Dame vor mehreren Monaten (es sei im April 2017 gewesen!) ihren Arbeitsplatz für kurze Zeit verlassen hatte, um ein externes Bewerbungsgespräch führen zu können. Allerdings gab sie laut interner Zeiterfassung an, eine Vorlesung besucht zu haben. Sie kündigte kurz nach diesem bewegenden Zwischenfall, der gar nicht so bewegend gewesen wäre, wenn der Anwalt nicht Wind von dieser windigen, total schräg in der Landschaft stehenden Begebenheit bekommen hätte. Der studierte Jurist entschied sich flugs, Strafanzeige wegen Betrugs einzureichen. Die erste gerichtliche Instanz hatte offensichtlich keine Lust, sich mit diesem Sachverhalt zu befassen, was zum Weiterzug ans Obergericht führte. Die Richter errechneten einen Stundenlohn von Fr. 12.50; es liege allerhöchstens ein «versuchter, geringfügiger Betrug» vor, der «nicht strafbar» sei. Die Klage kam den Juristen mit gesamthaft Fr. 1629.20 eher teuer zu stehen – so eine Meldung der «Berner Zeitung».

Auf Neues im neuen Jahr darf man sich mit Sicherheit freuen – schliesslich wird in vielen Schreibstuben weiter gearbeitet.