Der Weg ist frei für den Samichlaus im Glarnerland

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres gibt nach juristischen Abklärungen grünes Licht für die traditionellen Samichlausumzüge. Diese können ohne Zertifikatspflicht und Personenbeschränkung stattfinden.



Hohoo: Der Samichlaus darf die Kinder im Glarnerland ohne Zertifikatspflicht und Personenbeschränkung besuchen • (Foto: Keystone-SDA)
Hohoo: Der Samichlaus darf die Kinder im Glarnerland ohne Zertifikatspflicht und Personenbeschränkung besuchen • (Foto: Keystone-SDA)

Auf Anfrage der Gemeinden klärte das Glarner Arbeitsinspektorat ab, unter welchen Bedingungen die traditionellen Samichlausumzüge organisiert werden können. Der Kanton Glarus hat entschieden, dass Samichlausümzüge als Anlass der Schulen deklariert werden können. Der Erlass von Massnahmen fällt bei derartigen Anlässen in den Zuständigkeitsbereich des Kantons. Aus Sicht des Kantons Glarus drängt sich vorbehältlich einer stabilen epidemiologischen Lage für die Chlausumzüge keine Zugangsbeschränkung auf Personen mit Zertifikat auf, da diese im Freien stattfinden, die Zuschauer sich auf die Umzugsroute verteilen und dort nur kurz verweilen. Im Weiteren wurde festgelegt, dass Chlausumzüge keiner Beschränkung bei der Zahl der Teilnehmenden und Besuchenden unterliegen.

Sofern im Rahmen der Chlausumzüge weitere Aktivitäten wie Marktstände und Verpflegung angeboten werden, sind die branchenspezifischen Schutzkonzepte anzuwenden.