Der Winter naht – ein einwandfreier Betrieb der Heizungsanlagen ist wichtig

Mit dem Beginn der Heizsaison wird der einwandfreie Betrieb der Heizungen, speziell der Öl-, Gas- und Holzfeuerungen wichtig. Die Gemeinden betreiben zu diesem Zweck Feuerungskontrollen. Die erstmals durchgeführte Kontrollperiode der Holzfeuerungen wird in den nächsten Monaten abgeschlossen.



Holz ist ein anspruchsvoller Brennstoff. (Bild: zvg)
Holz ist ein anspruchsvoller Brennstoff. (Bild: zvg)

Die Gemeinden sind zuständig für die Kontrolle der kleinen Holz-, Öl- und Gasfeuerungen von Einfamilien- bis mittelgrossen Mehrfamilienhäusern. Sie haben zu diesem Zweck je einen Feuerungskontrolleur beauftragt, der die Öl- und Gasfeuerungen alle zwei Jahre kontrolliert. Der Landrat hat am 18. Februar 2015 eine zusätzliche flächendeckende Kontrolle von Holzfeuerungen nach dem Muster der Ostschweizer Kantone beschlossen. Ab Anfang 2016 wurde unter Federführung der Gemeinden eine Kontrolle der Holzfeuerungen eingeführt, welche vorzugsweise vom Kaminfeger und alternativ vom Gemeinde-Feuerungskontrolleur durchgeführt werden muss.

Holzfeuerungen sind anspruchsvolle Feuerungen, welche bei einem nicht fachgerechten Betrieb oder ungeeignetem Brennstoff schnell starke Rauchentwicklungen verursachen können. Dies führt zum Ausstoss von Luftschadstoffen, stört die Nachbarschaft und kann Schäden an der Feuerung auslösen. Holz ist aber ein wertvoller, nachhaltiger und heimischer Brennstoff, dessen Nutzung willkommen ist.

Die Gemeinden haben bestimmt, in welchen Ortschaften die Feuerungen in den geraden bzw. den ungeraden Jahren bearbeitet werden müssen. Die entsprechenden Listen sind im Internet publiziert und sind den Kaminfegern gut bekannt. Am einfachsten geschieht diese Kontrolle im Rahmen der Kaminreinigung durch den Kaminfeger. Die Kaminfeger haben darum die Aufgabe, ihre Kunden auf diese Kontrollen hinzuweisen. Die Kaminfeger schicken die Kontrollrapporte der zuständigen Stelle in der Gemeinde. Am 31. Dezember 2017 endet die erste zweijährige Kontrollperiode. Die Gemeinden werden dann überprüfen, von welchen Holzfeuerungen Kontrollrapporte vorliegen und von welchen nicht. Anschliessend wird der Feuerungskontrolleur bei den Anlagen ohne Kontrollrapport eine offizielle, kostenpflichtige Kontrolle nachholen.

Bis zum Jahresende können somit noch ausstehende Kontrollen nachgeholt werden. Die Gemeinden möchten darum die Betreiber von Holzfeuerungsanlagen auffordern, nachzuprüfen, ob ein Kontrollrapport vorliegt oder nicht. Falls kein Rapport vorhanden ist, soll der Kaminfeger aufgefordert werden, die ausstehende Kontrolle bis Jahresende ausführen. Andernfalls ist bei einer speziellen Kontrolle des Feuerungskontrolleurs mit deutlich höheren Kosten zu rechnen.

Damit wird dann die erste Kontrollperiode der Holzfeuerungen im Kanton Glarus abgeschlossen sein.