Mit dem neuen Jagdgesetz droht ein generelles Trail-Verbot für Mountainbiker!
Das neue Jagdgesetz sieht vor, dass in Wildschutzgebieten das Befahren von Singletrails neu schweizweit verboten ist. In den Diskussionen im Vorfeld um die Abstimmung um das neue Jagdgesetz in der Schweiz drehen sich die Diskussionen primär um den Wolf und um den Umgang mit geschützten Tierarten. Klangheimlich ist im neuen Jagdgesetz aber auch ein Mountainbike-Verbot auf Singletrails eingeflossen. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) sagt klipp und klar: «Mit Ausnahme der Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke sowie durch Organe der Wildhut ist es (in Wildschutzgebieten) verboten, Alp- und Waldstrassen mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren sowie Fahrzeuge jeglicher Art auf Fusswegen der Klasse 6 und abseits von Strassen sowie Wald- und Feldwegen zu benützen, in begründeten Fällen können die Kantone Ausnahmen vorsehen.»
Mit Fusswegen der Klasse 6 sind konkret Singletrails gemeint. Dieses explizite Verbot ist neu, auch wenn Wildhüter bisher immer wieder von Bike-Verboten in Wildschutzgebieten sprachen, dafür aber nie die nötigen Gesetzesparagraphen vorweisen konnten. Mit dem neuen Jagdgesetz soll dies nun klangheimlich eingeführt werden.
Vor diesem Hintergrund ist denn auch die Ergänzung des Bafus zu verstehen: «Es werden die bisherigen Verbote zum Befahren des Geländes oder von Wegen in den Wildtierschutzgebieten neu geordnet und klarer geregelt. Grundsätzlich ändert sich nichts an der inhaltlichen Bestimmung, diese wird jedoch eindeutig gefasst. Insbesondere geht nun klar hervor, dass das Velofahren, auch mit Mountainbikes, auf Fusswegen der Klasse 6 nicht gestattet ist».
Hart trifft es insbesondere den Kanton Glarus. Folgenden Regionen hätten ein Verbot zur Folge:
• ¾ der Gemeinde Glarus Süd
• die Wälder südlich vom Schilt bei Glarus
Am 27. September ist die Schweizer Bevölkerung dazu aufgerufen, über das neue Jagdgesetz abzustimmen. Mountainbiker sollten dabei diese heimliche Einführung des Verbots auf Singletrails in Wildschutzgebieten in ihr Urteil zum neuen Jagdgesetz einfliessen lassen.
Martin Zopfi-Glarner, Landrat aus Schwanden Glarus Süd