Des Kaisers neue Kleider: Lärmschutz Mühlehorn

Stellungnahme der Interessengemeinschaft Mühlehorn-Walensee «In Mühlehorn wird es leiser», Glarner Nachrichten vom 8. Februar und der Medienmitteilung des ASTRA auf www.glarus24.ch.



Des Kaisers neue Kleider: Lärmschutz Mühlehorn

Die kühne Meldung vom ASTRA über verbesserte Lärmschutzmassnahmen in Mühlehorn hat hier weitherum für Kopfschütteln gesorgt. Laut dieser wurde der Lärmschutz «im Rahmen des Projekts Instandsetzung A3 Murg–Walenstadt in Mühlehorn deutlich erhöht.» Dies aufgrund dreier neuer Lärmschutzwände und der schallabsorbierenden Isolation im östlichen Tunnelportal Dorf.

Die Wahrheit ist: Vorher gab es praktisch keinen Lärmschutz, und die neuen Mini-Massnahmen vom ASTRA erweisen sich als nahezu wirkungslos, auch wenn sie einiges gekostet haben. Durch sie verspüren die im Bereich der A3 wohnenden Mühlehornerinnen und Mühlehorner kaum eine Verbesserung. Wir fühlen uns verhöhnt, wenn das ASTRA von einer «deutlichen Erhöhung» des Lärmschutzes schreibt. Wie bei «des Kaisers neue Kleider» sollen wir an etwas glauben, das wir nicht wahrnehmen.

Die IG Mühlehorn-Walensee gibt sich nicht mit kosmetischen Pro-Forma-Mäuerchen zufrieden und wird sich weiterhin für eine Verlängerung des Tunnels Dorf im Osten und Westen einsetzen und dafür alle Möglichkeiten ausschöpfen. Die lange Reihe von Enttäuschungen, die Mühlehorn in Sachen Lärmschutz in den letzten Jahrzehnten erleben musste, kann uns nicht entmutigen.

Schon vor fast 20 Jahren hat das im Rahmen der Regionalplanung Sarganserland–Walensee erarbeitete Dorfprofil eine Einhausung der Autobahn als wirkungsvollste Massnahme gegen die Lärm- und Luftbelastung bezeichnet. Zum gleichen Schluss kommt das «Räumliche Dorfbild» das 2019 im Rahmen der Nutzungsplanung II der Gemeinde Glarus Nord erstellt wurde. Wirklich wirksame Massnahmen wurden von den ausführenden Bundesinstanzen in dem 2016 aufgelegten Lärmschutzprojekt als «wirtschaftlich nicht tragbar und daher unverhältnismässig» abgelehnt. Mit dieser Begründung beantragte das ASTRA beim Generalsekretariat des Departements Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Erleichterungen für Nichtausführung eigentlich notwendiger Massnahmen. Diesen wurde dann stattgegeben.

Anfang Oktober 2020 erklärte das ASTRA einer Delegation unserer IG, man habe von den rechtlichen Grundlagen her keine weiteren Möglichkeiten, einen wirklich effektiven Lärmschutz, wie eine Eindeckung der A3, auszuführen. Dazu müsste vom Kanton Glarus her ein politischer Vorstoss erfolgen.

Interpellation im Landrat

Die von Landrat Mic Küng, Obstalden und Mitunterzeichnende eingereichte Interpellation im Dezember 2020 zielte in diese Richtung. Darin wurde insbesondere auch die raumplanerische Notwendigkeit des Schutzes gegen die Immissionen von Bahn und Strasse betont. Diese verunmöglichen praktisch die gemäss der kantonalen Richtplanung geforderte Revitalisierung des Dorfkerns. Enttäuschend fiel die Antwort des Regierungsrates aus. Er wies darauf hin, dass die Richtplanfestlegung kantonal erfolge, die Ausführung aber Aufgabe der Gemeinde im Rahmen der Nutzungsplanung sei. Formell ist das richtig. In Mühlehorn ist aber die nationale Verkehrsinfrastruktur von Strasse und Schiene das Haupthindernis für einen Vollzug dieser Richtplanfestlegung. Deshalb muss der Kanton zusammen mit den nationalen Institutionen die entsprechenden Voraussetzungen schaffen. Ansonsten bleibt die Festlegung des Richtplans eine leere Phrase. Da die fraglichen Lärmimmissionen die Grenzwerte nicht überschreiten würden, gebe es für den Regierungsrat keinen unmittelbaren Handlungsbedarf für einen zusätzlichen Lärmschutz. Diese Interpellationsantwort beisst sich allerdings mit dem Erleichterungsantrag vom ASTRA an das UVEK auf den Verzicht auf weitergehenden Lärmschutz.

Immerhin schliesst das ASTRA eine Einhausung der A3 bei Mühlehorn nicht grundsätzlich aus. Vizedirektor Guido Biaggio antwortete der IG Mühlehorn-Walensee im Juli 2021 auf eine Anfrage es gebe zwar «keine rechtliche Grundlage für den Bau von weiterführenden und weit teureren Massnahmen wie beispielsweise für den Bau einer Überdeckung. Dennoch ist ein Bau einer Überdeckung nicht grundsätzlich undenkbar. In einem ersten Schritt müsste eine solche Landschaftsverbindung im kantonalen Richtplan festgelegt werden. Dies liegt aber nicht im Verantwortungsbereich des Bundes. Sollte eine Einhausung als Lärmschutzmassnahme in Betracht gezogen werden, wird im Einzelfall ein Kostenteiler zwischen Bund, Kanton und Gemeinden ausgehandelt, der dem Interesse aller Beteiligten Rechnung trägt."

Für dieses Ziel wird sich die IGMW weiterhin einsetzen. Denn eine Überdeckung der Autobahn östlich und westlich des Dorfkerns ist der einzige Weg zu einem wirklich wohnlichen und lebenswerten Dorf.

Im Namen der IG Mühlehorn-Walensee: Dietrich Elmer, Tina Hauser, Ulrich Knoepfel, Gret Menzi