Die Ausnützungsziffer soll bestehen bleiben

Im Landrat hatte ein Memorialsantrag, der die Ausnützungsziffer abschaffen will, keine Chance. Die Ausnützungsziffer regelt den Ausbau von Kellern oder Estrichen im bereits überbauten Raum. Der Rat behandelte auch Änderungen des Sozialhilfegesetzes und der kantonalen Jagdverordnung sowie des Hooligan-Konkordates.



Die Ausnützungsziffer soll bestehen bleiben

Die SVP und die Grünliberalen haben gemeinsam einen Memorialsantrag eingereicht, der die Abschaffung der Ausnützungsziffer (AZ) fordert. Die AZ verhindere den Ausbau von Kellern und Estrichen im bereits überbauten Raum und stelle eine unnötige Baueinschränkung dar. Regierung und die Kommission Bau, Raumplanung und Verkehr (KBRV) unter dem Präsidium von Hans-Jürg Marti plädieren für eine Ablehnung des Memorialantrages. Den Einsatz der AZ als Planungsinstrument zu untersagen, wäre eine Einschränkung des Gestaltungsspielraums der Gemeinden. Diese Ansicht wird unterstützt von den beiden Gemeindepräsidenten Mathias Vögeli und Martin Laupper. Kaspar Krieg und Franz Landolt votieren im Namen der Antragsteller SVP und Grünliberalen für die Abschaffung. Häufig würden Räume in bestehenden Bauten wegen der AZ nicht benutzt. Verdichtetes Bauen sei notwendig und man solle die Landsgemeinde darüber entscheiden lassen. Die Abschaffung wird von weiteren Votanten unterstützt. Die CVP- und die Grüne Fraktion plädieren jedoch für die Beibehaltung der AZ. Man solle dieses wertvolle Instrument den Gemeinden überlassen. Diese seien nah am Geschehen und in der Lage, die AZ richtig anzuwenden. Landammann Röbi Marti erklärt, dass es den Gemeinden überlassen bleibt, die AZ abzuschaffen. Die Abstimmung ergibt ein deutliches Mehr für die Ablehnung des Memorialantrages und damit für die Beibehaltung der Ausnützungsziffer.

Tarifgenehmigung durch den Kanton


Viel zu reden geben an der Sitzung vom Mittwoch unter der Leitung von Hans Peter Spälti auch die Änderungen des Sozialhilfegesetzes und der kantonalen Jagdverordnung. Die Änderung des Sozialhilfegesetzes erfüllt vorab die bundesrechtliche Vorgabe, wonach der Aufenthalt in einem anerkannten Pflegeheim in der Regel keine Sozialhilfe-Abhängigkeit auslösen soll. Die Kommission Gesundheit und Soziales unter der Leitung von Emil Küng stimmt der Vorlage der Regierung unverändert zu. Ein Rückweisungs- und Nichteintretensantrag wird abgelehnt. Zu diskutieren gibt vor allem die Bestimmung, wonach die Tarifgenehmigung von innerkantonalen stationären Einrichtungen durch das zuständige Departement vorzunehmen sei. CVP-, SP- und Grünliberale Fraktion votieren für Ablehnung dieser Vorschrift. Den Gemeinden werde ein sehr wichtiges Element der autonomen Entscheidungsfreiheit entzogen, erklärt Andrea Fäs-Trummer. Nach einem Votum von Regierungsrätin Marianne Lienhard wird jedoch der Ablehnungsantrag verworfen. Das Gesetz geht in eine zweite Lesung und kommt vor die Landsgemeinde.

Schiessnachweis alle zwei Jahre

Der Bund beauftragt die Kantone, zur Qualität des Jagdwesens und zur Sicherstellung der tierschutzgerechten und effizienten Jagd den periodischen Nachweis der Treffsicherheit einzuführen. Regierung und vorberatende Kommission unterbreiten daher einen jährlichen Nachweis der Treffsicherheit. Ernst Müller beantragt für die CVP Rückweisung der Vorlage. Eine jährliche Überprüfung der Treffsicherheit sei mit den heute zur Verfügung stehenden Jagd-Schiessständen nicht möglich. Er wird unterstützt von Martin Landolt, Peter Rothlin und Fridolin Staub. Hans Peter Spälti, der als Jäger das Präsidium an Vizepräsident Fridolin Luchsinger übergeben hat, plädiert vehement für die jährliche Überprüfung und wird unterstützt von Mathias Auer. Landammann Röbi Marti hält fest, dass bereits 19 Kantone eine jährliche Treffsicherheits-Überprüfung verlangen. Darauf wird der Rückweisungsantrag abgelehnt. Angenommen werden hingegen der Antrag von Ernst Müller, die Treffsicherheit nur alle zwei Jahre zu überprüfen und der Antrag von Martin Landolt, die Verordnung erst auf 2016 in Kraft zu setzen. Die Vorlage geht wegen einigen Unklarheiten nochmals an die Kommission und kommt in eine zweite Lesung.

Das Hooligan-Konkordat


Der Landrat befasste sich auch mit einer Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, dem Hooligan-Konkordat. Um die Gewalt an solchen Anlässen noch besser verhindern zu können, sind Änderungen des Konkordates erforderlich. Landrat und auch Landsgemeinde können zu diesem Konkordat nur Ja oder Nein sagen. Die Kommission Recht, Sicherheit und Justiz unter Mathias Zopfi befürwortet die Vorlage. Jacques Marti, der sich als engagierter Besucher von Eishockey- und Fussballspielen outet, beantragt Ablehnung der Änderungen. Staatliche Repressionen, wie sie mit unverhältnismässigen Paragraphen im Konkordat propagiert werden, lösten das Problem nicht. Verschiedene Klauseln seien unverhältnismässig und untauglich. Anderer Ansicht ist Marco Hodel im Namen der CVP. Primäres Ziel des Konkordates sei es, die Sicherheit rund um Sportveranstaltungen zu verbessern. Das revidierte Konkordat könne nicht alle Probleme lösen, aber es sei eine Chance, die paar hundert Unverbesserlichen aus den Stadien zu verbannen und die Mitläufer abzuschrecken. Da die Vorlage in eine zweite Lesung kommt, soll erst dann über Martis Ablehnungsantrag entschieden werden.