An der ausserordentlichen Landsgemeinde sind zwei Traktanden zu behandeln. Einmal der Antrag betreffend Aufhebung der Beschlussfassung der Landsgemeinde vom 7. Mai 2007 zum Traktandum 13: Fusion der Gemeinden zu drei Einheitsgemeinden. Hier empfiehlt Landrat und Regierung Ablehnung. Zum andern der Antrag betreffend „der Kanton Glarus bildet eine Gemeinde“ Auch hier empfiehlt der Landrat diesen Memorialsantrag abzulehnen.
Die Geschäfte in Glarus sind im Anschluss an die Landsgemeinde geöffnet und verschiedene Organisationen offerieren den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern warme Getränke.
Und nun, auf an die ausserordentliche Landsgemeinde, denn die Entscheidung fällt nur im Ring zu Glarus.




