Die BDP Glarus Süd unterstützt die Gemeinderatsgeschäfte

An der Parteiversammlung der BDP von Glarus Süd wurde rege über die anstehenden Gemeindeversammlungsgeschäfte diskutiert. Über die vorliegende Rechnung mit dem Modell HRM2 einen Überblick zu erhalten, ist schwierig. Departementsvorsteher Fridolin Luchsinger konnte aber die vorliegenden Fragen beantworten und so wie es aussieht, wurde gut budgetiert.



Antrag auf Aufhebung des Bauverbotes im Pulverturm.
Antrag auf Aufhebung des Bauverbotes im Pulverturm.

Trotzdem sind die Anwesenden froh, wenn sich die Landräte für einen korrekten Lastenausgleich einsetzen, über lange Zeit könnte so nicht mehr investiert werden und die Gemeinde müsste sich zu Tode sparen. Es ist wichtig, dass man nicht nur die Ausgaben korrigiert, es muss auch die Einkommensseite genauer unter die Lupe genommen werden.

Die vorliegenden Geschäfte nebst den Rechnungen, hauptsächlich aus dem Departement Werke und Umwelt, wurden gutgeheissen. Insbesondere das Geschäft Quellsanierung Wartstalden mit Trinkwasserkraftwerk Soolsteg erfreute sich reger Zustimmung, erfahren doch die Gemeinden Mitlödi, Sool und Schwändi wesentliche Verbesserungen ihrer Trinkwassersituation. Da die Gemeinde Glarus Süd über sehr viele Gebäude verfügt, welche ein fiktives Pro-Kopf-Vermögen ausweist, welches aber nicht vorhanden ist, ist es wichtig, dass Häuser wie das ehemalige Gemeindehaus in Matt verkauft werden können. Weiter sind auch die Geschäfte wie der Antrag auf Aufhebung des Bauverbotes im Pulverturm gutzuheissen. Es ist nicht selbverständlich, dass es Unternehmer/-innen gibt, die Wohnmöglichkeiten in Dorfnähe schaffen, welche sehr gefragt sind. Damit würde auch das Anliegen verdichtetes Bauen umgesetzt.

Die Neufassungen und Ergänzungen im Zusammenhang mit dem kommunalen Richtplan werden unterstützt. Den Anwesenden ist es ein grosses Anliegen, dass die Gemeindeversammlung die Aufgabe wahrnehmen darf, in zweckmässiger Weise den Erlass des kommunalen Richtplanes selber zu erlassen und so die demokratische Mitwirkung gewährleistet wird. Diesem Anliegen wird mit dem neuen Absatz 5 im Art. 16, bzw. 48 entsprochen.