Die CVP des Kantons Glarus sagt klar:

NEIN zur übertriebenen und unnötigen Mieterverbandsinitiative und JA zum Schutz vor Hass.



Die CVP des Kantons Glarus sagt klar:

Die Bundesverfassung garantiert bereits heute die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus und tut dies mit erheblichen finanziellen Mitteln auch seit Jahren. Zu diesem Zweck wurde auf Bundesebene ein spezieller Fonds eingerichtet («Fonds de Roulement»), welcher bei Ablehnung der Initiative um weitere 250 Millionen Franken aufgestockt wird. Die Mittel dieses Fonds werden gezielt dort eingesetzt, wo ein entsprechender Bedarf besteht. Die Inititaive will nun aber die Schweiz mit einer starren Regelung überziehen: der Anteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus soll gesamtschweizerisch bei mindestens 10 Prozent liegen. Das Festschreiben von 10 Prozent in der Verfassung ist willkürlich und riskant. Der Bedarf an gemeinnützigem Wohnungsbau ist regional stark unterschiedlich, in Städten grösser, auf dem Land kleiner bis nicht existent. Staatlich geförderter, genossenschaftlicher Wohnungsbau ist nur dort sinnvoll, wo er auch tatsächlich jene Bedürftigen erreicht, die auf dem freien Markt keine für sie passende Wohnung finden. Und genau dies tut die heutige Regelung bereits. Das Festschreiben von 10 Prozent in der Verfassung ist willkürlich und riskant. Der Wohnungsmarkt ist seit jeher durch Zyklen geprägt. Im Moment stehen in der Schweiz über 70 000 Wohnungen leer, davon auch viele im Kanton Glarus. Die flächendeckende Subventionierung des gemeinnützigen Wohnungsbaus – auch dort, wo gar kein Bedarf besteht – würden zusätzliche Mittel von ca. 120 Millionen Franken pro Jahr erfordern. Bleiben wir also bei der bewährten Wohnbauförderung und lehnen die Initiative des Mieterverbandes ab!

Durch die Erweiterung der bereits bestehenden «Rassismus-Strafnorm» soll der Schutz von Menschen erweitert werden, die wegen ihrer sexuellen Orientierung Ziel von Beleidigungen und Herabsetzung werden. Zwar kann heute schon wegen «Ehrverletzung» geklagt werden, aber nur, wenn individualisierte Personen genannt werden. Gegen pauschalisierte, allgemein herabwürdigende Äusserungen bietet das heutige Gesetz keinen Schutz. 

Die neue Norm ist kein Angriff auf die Meinungs- und Glaubensfreiheit: kontroverse Debatten und kritische Meinungen sind weiterhin möglich. Strafbar werden jedoch Aufrufe zu Hass und Gewalt gegen homo- und bisexuelle Menschen. Der Rassendiskriminierungsartikel dient der Generalprävention gegen bestimmte Verhaltensweisen, mit denen die Menschwürde von Angehörigen bestimmter Gruppen angegriffen wird, und damit der öffentliche Frieden. Es geht gegen Hasspropaganda und Diskriminierung. Deshalb JA zu dieser Vorlage!