Die erfreuliche Jahresrechnung gutgeheissen

Der Landrat hat an seiner Aprilsitzung die Jahresrechnung 2014 des Kantons, die mit einem Ertragsüberschuss abschliesst, verabschiedet. Zudem hat er zwei Verordnungen über die Alimentenhilfe sowie über höchstzulässige Pachtzinszuschläge beraten.



Der Landrat tagte letztmals unter Präsident Hans-Peter Spälti. An der Juni-Sitzung wird der neue Vorsitzende gewählt. (Bilder: alombardi) Jacques Marti wollte für die SP bei der Alimentenhilfe nicht auf die rückwirkende Auszahlung verzichten. Daniela Bösch präsidierte die Kommission über die Pachtzins-Verordnung. Kaspar Becker ist Präsident der Finanzaufsichtskommission und behandelte die Rechnung 2014.
Der Landrat tagte letztmals unter Präsident Hans-Peter Spälti. An der Juni-Sitzung wird der neue Vorsitzende gewählt. (Bilder: alombardi) Jacques Marti wollte für die SP bei der Alimentenhilfe nicht auf die rückwirkende Auszahlung verzichten. Daniela Bösch präsidierte die Kommission über die Pachtzins-Verordnung. Kaspar Becker ist Präsident der Finanzaufsichtskommission und behandelte die Rechnung 2014.

Die Jahresrechnung 2014 schliesst bei einem Aufwand von 376,8 Mio. Franken und einem Ertrag von 3912,4 Mio. Franken mit einem Ertragsüberschuss von 14,6 Mio. Franken ab. Das ist um 25,5 Mio. Franken besser als budgetiert. Zudem konnten Abschreibungen von 5,5 Mio. Franken vorgenommen werden. Die Selbstfinanzierung beläuft sich 50,2 Mio. Franken. Der Kanton Glarus weise eine stabile und intakte Finanzlage auf, erklärt Kaspar Becker als Präsident der Finanzaufsichtskommission (FAK). Für den guten Abschluss seien hauptsächlich verantwortlich die Marktwertanpassung der Beteiligung an der Glarner Kantonalbank, höhere Steuereinnahmen sowie der tiefere Nettoaufwand für den öffentlichen Verkehr. Obwohl sich die Kommission über die gute Rechnung freue, gebe es einen negativen Beigeschmack. Voraus angekündigte Defizite im Budget beeinflussten den Landrat zu Sparmassnahmen, die nicht immer optimal seien.

Alle Fraktionen für Genehmigung

Hans Luchsinger beantragt im Namen der SVP Zustimmung zur Rechnung, warnt aber davor, aufgrund des guten Abschlusses übermütig zu werden. Andreas Schlittler zeigt im Namen der Grünen Freude über den Ertragsüberschuss, regt aber an, in Zukunft nicht immer so pessimistisch zu budgetieren. Beim Budget 2014 sei die gute wirtschaftliche Entwicklung zu wenig berücksichtigt worden. Andrea Fäs-Trummer meint als Sprecherin der CVP, die vorliegende Jahresrechnung erlaube einen zuversichtlichen und optimistischen Blick in die Zukunft. Thomas Kistler ist für die SP ebenfalls für Genehmigung, kritisiert aber das stete Sparen in der Glarner Politik. Seit zehn Jahren schreibe der Kanton schwarze Zahlen, und er habe als einen der wenigen Kantone ein Eigenkapital. Er plädiert dafür, Geld jetzt für wichtige Vorhaben auszugeben. Auch die FDP hat laut Hans-Jörg Marti Freude am guten Resultat und erklärt, man sei auf dem richtigen Weg.

Richtiges Budgetieren ist schwierig

Finanzdirektor Dr. Rolf Widmer ist ebenfalls der Ansicht, der positive Rechnungsabschluss sei kein Anlass zur Euphorie. Es gelte weiterhin Wünschbares von Notwendigem zu trennen. Zur Budgetproblematik zitiert er Zahlen aus anderen Kantonen, wo Budget und Rechnung ebenfalls weit auseinanderklaffen. Das Budgetieren in einem recht frühen Zeitpunkt sei jeweils eine schwierige Aufgabe. Zum Vorwurf des ewigen Sparens nennt er die Mehrausgaben des letzten Jahres, wo von Sparen keine Rede sein könne.

Nach diesen Voten ist Eintreten auf die Jahresrechnung unbestritten. Nach einigen kleinen Anfragen in der Detailberatung wird die Jahresrechnung 2014 einhellig gutgeheissen.

Verordnung Alimentenhilfe

Die Verordnung über die Alimentenhilfe (ALVO) ist seit geraumer Zeit revisionsbedürftig. Wie Kommissionspräsident Emil Küng ausführt, wird neu die Teilbevorschussung eingeführt. Daher soll auf die rückwirkende Auszahlung (sechs Monate) der Bevorschussung verzichtet werden. Wie Regierungsrätin Marianne Lienhard dazu präzisiert, werden die Betroffenen rechtzeitig auf die bestehenden Angebote aufmerksam gemacht, sodass eine Rückwirkung nicht mehr nötig ist. Jacques Marti stellt im Namen der SP den Antrag, an der Rückwirkung von sechs Monaten festzuhalten. Betroffen beim Verzicht auf die Rückwirkung seien Frauen, die sich von ihren Ehemännern trennen oder sitzen gelassen wurden. Eheschutzverfahren im Kanton dauerten über sechs Monate. Wenn diese Frauen keine Bevorschussung erhalten, landen sie bei der Sozialhilfe. Karl Stadler votiert für die Grünen für den Kompromiss von drei Monaten Rückwirkung und wird im Namen der GLP unterstützt von Ruedi Schwitter. Die BDP hingegen findet die neue Verordnung pragmatisch und sinnvoll. In einer ersten Abstimmung unterliegt der Antrag auf sechs Monaten, in der zweiten entscheidet sich der Rat knapp mit 27 zu 30 Stimmen für die Regierungsvorlage ohne Rückwirkung. Die Vorlage geht in eine zweite Lesung.

Diskussionen um Pachtzinszuschläge für Sömmerungsbetriebe

Das neue kantonale Landwirtschaftsgesetz hat eine neue Ausgangslage für die Ermittlung des höchstzulässigen Pachtzinses für Sömmerungsbetriebe geschaffen. Die vorberatende Kommission ist laut Präsidentin Daniela Bösch mit der neuen Pachtzins-Verordnung ein verstanden, beantragt aber eine Reduktion des Betrages auf 75 Franken bei Milchkühen, -schafen und -ziegen. Fridolin Luchsinger stellt im Namen der BDB einen Rückweisungsantrag, der jedoch abgelehnt wird. Auch eine weitere von ihm unterbreitete Neufassung eines Artikels findet keine Gnade. In der Schlussabstimmung obsiegt die regierungsrätliche Vorlage mit 90 Franken für Milchkühe,-schafe und -ziegen. Auch hier ist eine zweite Lesung notwendig.

Der Rat nimmt gegen Schluss der Sitzung Kenntnis vom Geschäftsbericht 2014 der glarnerSach und behandelt zudem drei parlamentarische Vorstösse.