Die erste Kontrollperiode von Holzfeuerungen ist vorbei

Die Einführung einer flächendeckenden Holzfeuerungskontrolle wurde im Kanton Glarus auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Inzwischen ist die erste Kontrollperiode (2016–2017) abgeschlossen. Ein grosser Teil der kleinen Holzfeuerungsanlagen wurden kontrolliert, aber noch nicht alle.



Holz ist ein anspruchsvoller Brennstoff. (Bild: zvg)
Holz ist ein anspruchsvoller Brennstoff. (Bild: zvg)

Die Kontrolle von kleinen Holzfeuerungsanlagen erfolgt im Kanton Glarus wie in den meisten Kantonen im Rahmen der Reinigungsarbeiten durch den Kaminfeger. Die Kaminfeger sind durch das Kaminfegerreglement verpflichtet, die Holzfeuerungskontrolle durchzuführen und einheitlich zu dokumentieren. Sie beinhaltet eine Sichtkontrolle der Feuerungsanlage, der Asche sowie des Brennstofflagers. Beim Brennholz wird zudem der Feuchtigkeitsgehalt gemessen. Dieser ist entscheidend für den Brennwert und eine schadstoffarme Verbrennung. Verantwortlich für die Kontrolle kleiner Holzfeuerungen sind die Gemeinden.

Alle im Kanton Glarus zugelassenen Kaminfeger haben einen entsprechenden Kurs absolviert und sind mit dem Ablauf der Holzfeuerungskontrolle vertraut. Nach der durchgeführten Kontrolle ist der Kaminfeger verpflichtet, den Rapport zu unterzeichnen und dem Gemeinde-Feuerungskontrolleur zuzustellen. Für die Prüfung und Integration in die Datenbank, wird durch den Gemeinde-Feuerungskontrolleur dem Kaminfeger eine Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt.

Die Kosten der Holzfeuerungskontrolle hat nach dem Verursacherprinzip der Feuerungsbetreiber zu tragen. Sie setzen sich aus der erwähnten Verwaltungsgebühr und den Aufwandkosten des Kaminfegers zusammen. Nach der ersten Kontrolle bzw. erfolgter Aufnahme in die Datenbank wird die Verwaltungsgebühr in den Folgeperioden von 40 Franken auf 30 Franken reduziert. Die Aufwandskosten für den Kaminfeger bleiben gleich. Die Holzfeuerungskontrolle ist (ausser bei Pelletheizungen) alle zwei Jahre zu wiederholen.

Die Holzfeuerungsbetreiber wurden mehrmals aufgefordert, bis Ende 2017 die ausstehende Holzfeuerungskontrolle auszuführen. Diese Frist ist abgelaufen. So wird sich der Gemeinde-Feuerungskontrolleur in den nächsten Wochen für die Nachkontrolle anmelden. Die Nachkontrolle wird nach Aufwand und zu Marktpreisen verrechnet. Die Kosten fallen wegen des erhöhten Aufwandes deutlich höher aus als jene des Kaminfegers.

Im Kanton Glarus ist pro Gemeinde ein Gemeinde-Feuerungskontrolleur für die Verarbeitung der Daten und die Nachkontrollen zuständig.

Glarus Nord: Markus Bombana, Reichenburg
Glarus Mitte: Jörg Härri, Glarus
Glarus Süd: Rolf Elmer, Elm

Holzbrennstoff: Es ist nur naturbelassenes, gut getrocknetes Holz zu verwenden

Holzfeuerungen können bei der Verwendung von nicht geeignetem Brennstoff zu erheblichen Emissionen führen. Bei unvollständiger Verbrennung entsteht zu grossen Teilen gesundheitsschädigender Russ. Das Verbrennen von Abfall z.B. Altholz, Tetrapackungen oder Plastikflaschen im Cheminée oder der Feuerung ist gesetzlich verboten. Die Verbrennung von Abfall verursacht Schäden am Kamin sowie an der Feuerungsanlage selbst und hat schwerwiegende Folgen für Mensch und Umwelt.

Strafbestimmung: Wer vorsätzlich Kontrollen erschwert oder verunmöglicht, Verfügungen nicht befolgt oder Abfälle verbrennt, wird mit Busse bestraft.