Die erste Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus ist beschlossen

Die Glarner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an einer langen, aber sehr sachlichen und disziplinierten Gemeindeversammlung am 23. September 2016 die erste Nutzungsplanung der Gemeinde beschlossen. Ein wichtiger Meilenstein der Gemeindeentwicklung ist mit diesem Beschluss erreicht. Jetzt fehlt nur noch die Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt.



Ein umfassendes Gesamtwerk ist beschlossen. (Bild: e.huber)
Ein umfassendes Gesamtwerk ist beschlossen. (Bild: e.huber)

Anschliessend steht der Weiterentwicklung der verschiedenen Entwicklungsschwerpunkte wie die ESP Ennetbühls und Ennenda, das Kasernenareal und die Umnutzung der ehemaligen Gewerbeareale nichts mehr im Wege. Die intensiven Diskussionen um die 36 Anträge auf Änderung der Vorlage des Gemeinderats zeigten wieder einmal, dass die Glarner die Entwicklung ihrer Gemeinde aktiv mitgestalten.

Ein umfassendes Gesamtwerk ist beschlossen


Die Gesamtvorlage der Nutzungsplanung umfasste eine neue Bauordnung und die Zonenpläne Siedlung und Landschaft. Der gesamte Planungsprozess erstreckte sich über fast 6 Jahre. In der ersten Phase wurde die kommunale Richtplanung erarbeitet und im März 2013 durch die Gemeindeversammlung beschlossen. In guter Erinnerung sind die Forumsveranstaltungen, an welchen die interessierte Bevölkerung die Planung aktiv unterstützen und mitgestalten konnte. Auf der Richtplanung aufbauend konnte nun auch die umfassende und komplexe neue Nutzungsplanung beschlossen werden. Diese ist für die Grundeigentümer verbindlich. Nach der noch anstehenden Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt werden die Bauordnung und die Zonenpläne in Kraft treten. Damit werden die vielfältigen neuen Entwicklungsmöglichkeiten nutzbar werden.

Grosse Unterstützung der Gesamtvorlage


Es liegt in der Sache der Gemeindeversammlung, dass vor allem über die verbliebenen Anträge beraten und abgestimmt wird. Doch zum Schluss – um 01.07 Uhr – konnte Gemeindepräsident Christian Marti zur Schlussabstimmung schreiten: die Gesamtvorlage wurde mit ganz wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen durch die Gemeindeversammlung beschlossen. Dieser Beschluss ist bezüglich seiner Bedeutung durchaus als historisch zu bewerten: die erste Ortsplanung der seit 2011 fusionierten Gemeinde, vielfältige neue Entwicklungschancen, welche durch die bisherigen 4 Ortsplanungen nicht möglich wären, viele erweiterte bauliche Möglichkeiten für die Privaten, aber auch der Schutz der Landschaft und das Prinzip von durchgrünten Wohnquartieren wurden durch die Gemeindeversammlung beschlossen.

Ein Geben und Nehmen


An der Gemeindeversammlung wurde ausgiebig und sachlich über verschiedene Anträge entschieden. Diese Anträge bildeten den Abschluss einer vorausgehenden mehrstufigen Partizipation. Zuerst konnten im vergangenen Jahr alle Betroffenen Eingaben in der freiwilligen Mitwirkung einbringen. Anschliessend erfolgte im Frühjahr die formelle, öffentliche Auflage und die Behandlung der Einsprachen durch den Gemeinderat. Letztlich waren es noch 36 Anträge, welche an der Gemeindeversammlung behandelt werden mussten. Aus Sicht des Projektleiters Metron, Beat Suter, waren dies vergleichsweise wenig Anträge. Der durchgehend partizipativ geführte Planungsprozess hat sich somit gelohnt. Wichtige Anliegen des Gemeinderats, wie die Zonenzuweisungen in den Gebieten Wiesli in die W2 und Spielhof in die W3 sowie die Grünflächenziffer wurden durch die Gemeindeversammlung gestützt. Auch die Festlegung der Gewässerräume, die erweiterten Nutzungsmöglichkeiten für das Hotel Rhodannenberg und die Erweiterungsmöglichkeiten der Kalkfabrik Netstal wurden durch die Versammlung im Sinne der Anträge des Gemeinderats bestätigt. Der Gemeinderat betonte in der Diskussion das Bekenntnis zur Wirtschafts- und Tourismusentwicklung und zur Durchgrünung der Wohnquartiere.

Weniger Gewerbezonen, neue Wohn- und Gewerbezonen im Buchholz und Kleinzaun


Die wichtigsten Änderungsbeschlüsse aufgrund der Anträge betreffen ohne Zweifel die Zustimmung der Gemeindeversammlung zu den beiden Umzonungsanträgen Buchholz und Kleinzaun. Die Grundeigentümer konnten damit eine Mehrheit gewinnen für eine zukünftige Freigabe der betroffenen Gewerbezonen für Wohnnutzungen. Dies wird sicher ein anspruchsvolles Unterfangen werden und muss mit den bestehenden Nutzungen und der betroffenen Umgebung seriös abgestimmt werden. Dank einem ebenfalls angenommenen Verfahrensantrag von Andreas Hefti, welcher die neuen Zonen davon abhängig macht, dass vor der Genehmigung der Nutzungsplanung verbindlich die Sicherung der Mehrwertabgabe erfolgt, ist die Gleichbehandlung der neuen Umnutzungsareale mit den bestehenden Gebieten Möbeli, Kartonfabrik und Spälty gewährleistet. In den kommenden Monaten muss somit intensiv mit den Grundeigentümern verhandelt und entsprechende Verträge müssen abgeschlossen werden. Eine weitere markante Änderung ist, dass die erst 2014 beschlossene Arbeitszone an der Hauptstrasse Buchholz nur dann bestehen bleiben soll, wenn bis zum 31.12.2018 ein Baubewilligungsentscheid des Gemeinderates für die Möbelfabrik horgenglarus vorliegt. Ist dies nicht der Fall, wird sie automatisch in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zurückfallen.

Die nächsten Schritte


Die Projektleitung und der Gemeinderat sind bestrebt, die Gemeindeversammlungsbeschlüsse zügig in die Vorlage einzuarbeiten. Eine weitere Voraussetzung zur Einreichung zur Genehmigung bilden die unterzeichneten Verträge zum Mehrwertausgleich in den Arealen Buchholz und Kleinzaun. Es liegt auf der Hand, dass die Vorlage möglichst schnell zur Genehmigung eingereicht wird, damit die verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde und Private realisiert werden können. Um den Prozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen, wird der Gemeinderat für die Vertragsverhandlungen eine Frist setzen.

Vor Einreichen zur Genehmigung beim Departement Bau und Umwelt werden die Gemeindeversammlungsbeschlüsse publiziert. Gleichzeitig werden die Einspracheentscheide den Einsprechern formell mitgeteilt. Voraussichtlich im Frühling 2017 wird der Gemeinderat das Dossier Nutzungsplanung dem Kanton zur Genehmigung einreichen.

Der neue Nutzungsplan und die neue Bauordnung werden somit frühestens im Herbst/Winter 2017 rechtskräftig. Bis dort gelten die heutigen Baureglemente und der heute gültige Nutzungsplan für die Beurteilung der eingereichten Baugesuche.