Das steht in einem Papier der Regierung, das am Freitag anlässlich einer Medienkonferenz im Presseraum des Rathauskellers verteilt wurde. Es trägt den Titel „Zwingende Massnahmen zur fairen Umsetzung der Gemeindestrukturreform“. Frau Landammann Marianne Dürst und Finanzdirektor Landesstatthalter Dr. Rolf Widmer erläuterten.
Was war geschehen?
Der Regierungsrat stellte ein „atypisches und problematisches Finanzgebaren“ der Gemeinden an den erwähnten Herbstversammlungen alias Budgetgemeinden fest. In Zahlen: Investierten die Orts- und Schulgemeinden in den Jahren 2000 bis 2007 im Schnitt total 17,5 Millionen Franken, waren es für 2008 bereits 30 Millionen, und für 2009 wurden gar 41,5 Millionen beschlossen.
Die konsolidierten Gemeindevermögen machten per Ende 2007 noch 26,4 Millionen Franken aus. Die Budgets 2009 aber ergäben auf Ende Jahr eine Gesamtverschuldung von stattlichen 23,8 Millionen Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad macht gerade von 30 Prozent aus. Richtig, wünschbar und im Interesse gesunder Gemeindefinanzen wären aber 80 Prozent.
Das würde bedeuten, dass die drei neuen Gemeinde grössere Schuldenberge übernehmen müssten, die grösser sind, als die maximal 15,5 bis 17,5 Millionen für den Schuldenausgleich, welche die Landsgemeinde 2006 bewilligte. Dabei bestimmt Artikel 153 der Kantonsverfassung, dass der Regierungsrat darauf zu achten habe, dass „Aktiven möglichst erhalten, wirkungsvoll und sparsam eingesetzt sowie…nicht derart verwendet werden, dass es zum Nachteil anderer Gemeinden gereicht“.
Handeln zum Nachteil anderer
Den Eindruck, dass bestimmte Gemeinden eben zum Nachteil anderer (mit denen sie sich zusammenschliessen werden) handeln, hat auch Landrat und alt Ständerat Dr. Fritz Schiesser, Haslen, der eine Interpellation mit dem vielsagenden Titel „So hat es die Landsgemeinde nicht gemeint!“* eingereicht hat; er verlangt darin von der Regierung Massnahmen, u.a. auch gegenüber von Gemeinden, die Steuersenkungen zulasten ihres Vermögens beschlossen haben. Das betrifft z.B. Netstal, wo durch eine Senkung des Gemeindesteuerzuschlages auf 11 Prozent eine drastische Senkung des Gemeindevermögens zu erwarten ist, wie der Regierungsrat in einer Auflistung von Beispielen für ein wenig gesundes Finanzgebaren schreibt - wohlverstanden aber ohne Namensnennung (die Regierung ist da höflicher als der Berichterstatter). Der Regierungsrat bezeichnet Steuersenkungen als „völlig absurd“, wenn deswegen ein Finanzierungsfehlbetrag zu erwarten sei. Die Liste enthält Beispiele aus weitern Gemeinden, die zum Teil stattliche Ausgaben- und Steuerbeschlüsse getroffen haben, die im Rathaus besonders missfallen. Die Liste vermittelt also den bestimmten Eindruck, dass an etlichen Ort ganz schön „geschletzt“ worden ist - oder eben soll.
Eine Weisung
Mit Datum vom 13. Januar hat der Regierungsrat daher eine sofort gültige Weisung an die Gemeinden erlassen. Sie wurde den Gemeindeoberhäuptern am letzten Donnerstag vorgestellt. Die Weisung verlangt u.a. eine vorherige Mitteilung an die Projektleitungen zu den allein noch erlaubten gebundenen Ausgaben ab einer bestimmten Höhe sowie von Steuersenkungen. Vor allem aber sind nicht gebundene, frei bestimmbare Ausgaben nicht mehr erlaubt. Die Gemeinden dürfen auch kein Personal mehr unbefristet anstellen. Wie erwähnt muss der Selbstfinanzierungsgrad mindestens 80 Prozent ausmachen.
Der Regierungsrat ist eisern entschlossen, einzugreifen und ein Geschäft auch zu stoppen.