Das zweite Geschäft, das an diesem Abend behandelt wurde, ist die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten. Darf man observieren oder nicht? Für Landesstatthalterin Marianne Lienhard ist klar, dass dies ein politischer Entscheid ist und nicht nur Juristen gefragt seien. Die Observationsartikel setzten die notwendigen Grenzen, um Missbrauchsfälle der Sozialleistungen aufzudecken. Dies sind präventive Massnahmen, die gesetzlich geregelt sein müssen. Das Feststellen eines Betruges ist sehr schwierig und eine Strafanzeige kann nicht ohne die notwendigen Beweise erstattet werden. Es werden deshalb diese Hilfsmittel der Observation benötigt, damit korrekt gearbeitet werden kann. Die Versammlung sah dies genauso wie die Landesstatthalterin und fasste auch hier die JA-Parole.
Die Parole für die Hornkuh-Initiative wurde bereits bei der letzten Delegiertenversammlung im August gefasst. Veterinär Jakob Hösli informierte aus der Praxis über den Prozess des Enthornens oder über Verletzungen mit Horn-Kühen. Die Versammlung schloss sich am Nationalrat Marcel Dettlin an und beschloss die NEIN-Parole.