Stefan Paradowski informierte die Anwesenden über die Initiative der FDP Zürich zur Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts. Diese Initiative sei nach den Problemen beim Hardturm-Bau zu Stande gekommen, aber auch innerhalb der FDP sei sie umstritten. Die Initiative werfe den Umweltverbänden vor, das Verbandsbeschwerderecht als Verzögerungsinstrument zu benutzen. Fakt sei aber, dass Studien des Bundes bestätigten, dass die Verbandsbeschwerde nur selten und meistens erfolgreich, also berechtigt, benutzt werde. Im Kanton Glarus zum Beispiel gebe es acht einspracheberechtigte Umweltverbände und jedes Jahr etwa 700 Baugesuche. Im letzten Jahr sei zum Beispiel nur gegen ein Baugesuch Beschwerde eingereicht worden. Diese Beschwerde sei zudem vom Verwaltungsgericht gutgeheissen worden.
Es zeige sich also, dass die Initiative nur den Umweltschutz verschlechtere, die Verzögerungen aber nicht verhindere, da diese meistens von privaten Einsprechern kämen. Somit sei die Initiative populistisch, weshalb sie auch von vielen Bürgerlichen abgelehnt würde.
Die Anwesenden folgten diesen Einschätzungen und fassten einstimmig die Nein-Parole zur Abschaffung der Verbandsbeschwerde. Sie vertreten damit die Auffassung, dass man Bauprojekte nicht auf Kosten des Umweltschutzes beschleunigen und gesetzeswidrig planen sollte.
Ja zur Hanfinitiative und zu den Änderungen im Gesetz über Betäubungsmittel
Jürg Rohrer stellte die Hanfinitiative vor, welche einerseits die Legalisierung des Cannabisbesitzes und andererseits Schutzmassnahmen für Jugendliche vorsehe. Er betonte, dass die Hanfpflanze eigentlich sehr wertvoll sei und man sie neben dem Cannabiskonsum noch für viele Nutzungszwecke anbauen könnte, wenn die Initiative angenommen würde.
Die Initiative verlange eine Gleichbehandlung von Hanf mit Alkohol und Tabak, verbiete aber weiterhin den Verkauf an unter 18-jährige. Mit der Legalisierung solle zudem erreicht werden, dass man den Markt besser unter Kontrolle habe und bessere Prävention betreiben könne. Zudem stärke die Initiative die Eigenverantwortung. Die Anwesenden folgten dieser Argumentation grossmehrheitlich und beschlossen die Ja-Parole.
Ebenfalls Ja sagen die Grünen des Kantons Glarus zu den Änderungen im Gesetz über Betäubungsmittel, welche von Myrta Giovanoli vorgestellt wurden. Mit diesen Änderungen wolle man die bewährte Drogenpolitik gesetzlich besser verankern. Die Entspannung der letzten Jahre habe gezeigt, dass die Vier-Säulen-Politik (Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression) erfolgreicher sei als reine Repression.
Ja zur AHV-Initiative
Myrta Giovanoli stellte auch die AHV-Initiative des Gewerkschaftsbundes vor, welche ermöglichen solle, dass Personen, die weniger als Fr. 9'180 im Monat verdienten, bereits ab Alter 62 eine ungekürzte AHV-Rente beziehen könnten. Die entstehenden Mehrkosten würden sich in Grenzen halten, da keine Mehrheit von dieser Möglichkeit gebrauch machen würde, weil die Pensionskassenbeiträge nach wie vor gekürzt würden. Die Initiative komme zudem derjenigen der Grünen vom Jahr 2000 am nächsten, die ebenfalls eine Flexibilisierung des AHV-Alters vorgesehen und 46 Prozent der Stimmen erhalten hatte. In der anschliessenden Diskussion wurden noch einige Punkte geklärt und erläutert.
Die Anwesenden beschlossen schliesslich mit grosser Mehrheit die Unterstützung der Initiative und somit die Ja-Parole.
Nein zur Unverjährbarkeit
Mathias Zopfi informierte über die so genannte Unverjährbarkeitsinitiative, welche vorsieht, dass sexuelle Delikte an Kindern nicht mehr verjähren können. Er legte die Argumente der Befürworter und Gegner der Initiative dar, welche sich zum Teil widersprächen. Der Bund habe aber bereits eine Änderung bei der Verjährung beschlossen, so dass die Opfer solcher Taten bis zum 33. Lebensjahr Zeit haben, diese anzuzeigen. Somit sei das Argument, dass die Opfer sich zu einer Anzeige nicht trauen weil sie von den Tätern abhängig seien, widerlegt. Die Verjährung sei zudem sinnvoll, denn Straftaten, die sehr lange zurücklägen könnten nicht mehr effizient und genau verfolgt werden. Die Folge wäre, dass viele Täter daher freigesprochen würden und die Opfer dadurch ein zweites Mal leiden müssten. Die Verjährung solle eben dazu beitragen, dass Straftaten dann verfolgt würden, wenn sie geschehen und nicht erst vierzig Jahre später, wo sich ohne Geständnis kaum mehr die Wahrheit ermitteln liesse.
Die Anwesenden folgten dieser Argumentation und fassten die Nein-Parole zur Initiative. Der Gegenvorschlag des Bundes mit der Verlängerung der Verjährungsfrist wurde hingegen begrüsst.