Die jüngsten Glarnerinnen und Glarner stärker fördern

Der Regierungsrat schickt das Gesetz über die familien- und schulergänzenden Betreuungsangebote (Kinderbetreuungsgesetz) in die Vernehmlassung.



Mit einem Kinderbetreuungsgesetz sollen die jüngsten Glarnerinnen und Glarner gefördert werden • (Foto: Keystone-SDA)
Mit einem Kinderbetreuungsgesetz sollen die jüngsten Glarnerinnen und Glarner gefördert werden • (Foto: Keystone-SDA)

In der frühen Kindheit werden wichtige Weichen für die Entwicklung von Kindern gestellt. Ein Grundlagenbericht aus dem Jahre 2014 machte deutlich, dass dabei sowohl Haltungsfragen zu klären, wie auch konkrete Massnahmen zu benennen sind. Aus diesem Grund wurde die frühkindliche Förderung sowohl in den Politischen Entwicklungsplan 2020–2030 wie auch in die Legislaturplanung 2019–2022 aufgenommen. Der Regierungsrat hat im Sommer 2020 das Rahmenkonzept «Frühe Kindheit» verabschiedet. Er hat damit verschiedene Handlungsfelder mit den dazugehörigen Massnahmen gemäss ihrer Bedeutung und Dringlichkeit priorisiert. In erster Linie ist der Angebotszugang für alle zu gewährleisten. Die Koordination ist zu verbessern und es sind die rechtlichen Grundlagen nachzuführen.

Kinder fördern, Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern

Für eine gesunde Entwicklung der Gesellschaft ist das Wohlergehen der Jüngsten eine zentrale Voraussetzung. Ein geschicktes Gestalten der Rahmenbedingungen ist entscheidend und Fördermassnahmen sind dann am erfolgreichsten, wenn die privaten, kommunalen und kantonalen Akteure sich gemeinsam engagieren, zielgerichtet, bestmöglich vernetzen und sich gegenseitig verstärken. Wer Unterstützung will oder braucht, soll diese möglichst niederschwellig in Anspruch nehmen können. Alle Familien mit kleinen Kindern sollen Zugang zu einem vielfältigen und bedarfsgerechten Angebot haben. Im Bereich der familien- und schulergänzenden Betreuung besteht noch viel Potenzial. Mit dem vorliegenden Entwurf eines Kinderbetreuungsgesetzes werden verschiedene Optimierungen rund um die Förderung der Betreuung von Kindern bezweckt. Damit können Kinder in ihrer Entwicklung besser unterstützt und die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit verbessert werden.

Gesetz ersetzt bisherige Bestimmungen

Das Kinderbetreuungsgesetz ersetzt die wenigen im Bildungsgesetz vorhandenen Bestimmungen zur Fördertätigkeit von Kanton und Gemeinden. Es regelt alle Grundzüge und damit insbesondere die Kompetenzen von Landrat und Regierungsrat sowie die Rollenteilung zwischen Kanton, Gemeinden und Anbietern. Konkret wird das bestehende Fördersystem der einkommensabhängigen Kopfpauschalen erweitert und auf Tagesfamilien und Spielgruppen ausgedehnt. Für Familien gilt neu eine innerkantonale Freizügigkeit bei der Wahl einer Betreuungsinstitution. Der Sozialtarif wird verstärkt und neu stufenlos bemessen. Zudem benötigen künftig alle beitragsberechtigten Institutionen eine Bewilligung des Kantons und unterstehen seiner Aufsicht. Der Umfang der öffentlichen Leistungen wird basierend auf einem Normkostenmodell hergeleitet: Einer bestimmten Betreuungsleistung sind normierte Kosten zugewiesen, die modellhaft und einkommensabhängig auf Eltern, Kanton und Gemeinde aufgeteilt werden.

Förderung kostet

Die familien- wie auch die schulergänzenden Angebote werden vor allem durch Elternbeiträge sowie Subventionen der öffentlichen Hand finanziert. Um die Elternbeiträge stärker ermässigen zu können, wird der Kanton gemäss ersten Hochrechnungen und Schätzungen mit rund 220 000 Franken jährlich zusätzlich belastet, die Gemeinden voraussichtlich in ähnlichem Umfang. Der Bund beteiligt sich an diesen zusätzlichen Aufwendungen anfangs mit maximal 65 Prozent, wobei sein Engagement über vier Jahre verteilt schrittweise abnimmt.

Neues Gesetz soll Situation verbessern

Das neue Kinderbetreuungsgesetz soll dort Verbesserungen ermöglichen, wo noch Defizite ausgelotet werden:

  • Bewilligungspflicht für alle Angebote mit öffentlicher Unterstützung.
  • Umfassende Aufsicht des Kantons über alle Arten von institutionellen Angeboten auf Kantonsgebiet.
  • Freizügigkeit für die Eltern innerhalb des Kantons.
  • Stärkere Sozialtarife für die Reduktion der Elternbeiträge.
  • Gesetzlicher Mindestanteil von Kanton und Gemeinde bei der Mitfinanzierung aller Angebote.
  • Normkostenmodell als Grundlage zur Herleitung von Eckdaten (Elternbeiträge, Beitrag der öffentlichen Hand und Mindestumfang für Betreuungsangebote).

    Memorialsantrag wird erfüllt

Im Memorialsantrag eines Bürgers wird verlangt, «das Bildungsgesetz zu überarbeiten, sodass die Gemeinden verpflichtet werden, Kinderkrippen, Hort und andere Tagesstrukturangebote in den anderen Glarner Gemeinden zu subventionieren». Institutionen müssten immer wieder Eltern aus den anderen Gemeinden abweisen, weil diese nicht in der Lage seien, ohne Subventionierung einen Krippenplatz zu finanzieren. Es mache durchaus Sinn, die Kinder auch in der Gemeinde in die Betreuung zu geben, in der man arbeite. Mit der vorgesehenen einheitlichen Regelung im ganzen Kanton wird diesem Anliegen entsprochen. Der Memorialsantrag könnte damit als erledigt abgeschrieben werden.

Für die Vernehmlassung freigegeben

Der Regierungsrat führt bei den Gemeinden, den politischen Parteien, den Departementen der kantonalen Verwaltung und den direkt betroffenen Institutionen eine Vernehmlassung zur vorliegenden Vorlage bis zum 31. August 2021 durch.

Die Unterlagen und Informationen zu der Vernehmlassung zum Kinderbetreuungsgesetz sind auf der Website des Kantons Glarus zu finden.