Die Konzern-Verantwortungs-Initiative richtet sich auch gegen kleine Glarner Firmen



Leserbrief zur Konzern Verantwortungs-Initiative (zvg)
Leserbrief zur Konzern Verantwortungs-Initiative (zvg)

In glarus.24 behauptet Seren Ehlers, dass Frau Bundesrätin Karin Keller Suter fälschlicherweise vorgebe, dass Tausende von KMU in unserem Land und auch Betriebe in unserem Kanton von der Konzern-Verantwortungs-Initiative betroffen seien. Seren Ehlers schreibt: «Es geht bei der Initiative um Konzerne wie den Schweizer Rohstoffgiganten Glencore, welcher die Luft in Sambia und die Flüsse im Kongo vergiftet. Welche Glarner Firma kennen Sie, die in Indien oder Afrika für die Vergiftung der Flüsse verantwortlich ist? ……. Die Initiative schafft klare Regeln, um genau diese Konzerne gezielt zur Verantwortung zu ziehen. Alle anderen Firmen, die täglich hart für unser Gemeinwohl arbeiten, haben nichts zu verbergen und sind von der Initiative nicht betroffen».

Die Auffassung von S. Ehlers ist nicht richtig, schreibt doch die Initiative vor, dass die darin enthaltenen Pflichten für alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gelten und nicht bloss für grosse Konzerne. Im Abs. 2 b der Initiative wird zudem aufgeführt: «bei der Regelung der Sorgfaltsprüfungspflicht nimmt der Gesetzgeber Rücksicht auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen, die geringe derartige Risiken aufweisen». Dieser Satz beweist zusätzlich, dass KMU eben doch auch betroffen sind!

Gemäss Initiative «sind die Unternehmen – also kleine wie grosse – zu einer angemessenen Sorgfaltsprüfung verpflichtet und diese Pflichten gelten auf sämtliche Geschäftsbeziehungen». Dies schliesst also auch Geschäfte mit Lieferanten ein, bei denen Grundstoffe oder bearbeiteter Teile bestellt werden. Und das betrifft auch Glarner Firmen! Mögliche Beispiele sind:

Zucker aus Rohrzucker für die Glarner Feinbäckerei AG in Engi und andere Bäcker; Rohkaffee aus Südamerika für hiesige Kaffee-Röstereien; seltene Metalle in Legierungen für Sauter Bachmann AG, STM Stöckli Metall AG in Netstal, Marelcom AG in Nidfurn; Baumwolle für Gewebe bei Daniel Jenny & Co. in Haslen; Pflastersteine aus Indien für Baufirmen, um nur einige Möglichkeiten zu nennen. Diese Glarner Firmen vergiften keine Flüsse in Afrika, aber sie beziehen Produkte, welche allenfalls den in der Initiative verlangten internationalen Umweltstandards nicht entsprechen könnten. Gemäss Initiative sind die Unternehmen «namentlich verpflichtet, die tatsächlichen und potentiellen Auswirkungen auf die international anerkannten Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln, geeignete Massnahmen zur Verhütung von Verletzungen international anerkannter Menschenrechte und internationaler Umweltstandards zu ergreifen, bestehende Verletzungen zu beenden und Rechenschaft über ergriffene Massnahmen abzulegen».

Sind aber Firmen zu den erwähnten Tatbeständen angeklagt, müssen nicht die Kläger beweisen, dass Menschenrechte oder Umweltstandards verletzt worden sind, sondern die betroffenen Unternehmen müssen beweisen, dass sie «alle gebotene Sorgfalt angewendet haben, um den Schaden zu verhüten». Man stelle sich einmal vor, wie der Glarner Bäckereiunternehmer prozessieren muss und Gutachten in Kuba erstellen soll, um zu beweisen, dass der dortige Rohrzucker gemäss anerkannten Menschenrechten und Umweltstandards geerntet worden ist.

Man wird mir noch entgegenhalten, dass die Initiative verlange, auf KMU Rücksicht zu nehmen. Ein eben erfolgtes Prozessurteil, mit Freispruch «wegen Notstand» für einen fanatischen Umweltaktionisten nach Sachbeschädigung bei einer Bank, lässt wenig Hoffnung zu, dass nicht auch künftig ein massiver Druck jedes Umweltanliegen als Notstand bezeichnen wird und vor Gericht so rechtfertigt. So wird man auch die KMU aufgrund der Konzern-Verantwortungs-Initiative nicht verschonen mit Prozessen und den entsprechenden schädlichen Folgen, Umtrieben und Kosten.

Die Absicht, Menschenrechte zu fördern und die Umwelt besser zu schützen, ist durchaus unterstützenswert. Das Vorgehen, welches die Konzern-Verantwortungs-Initiative aber fordert, führt zu unsäglichen Prozessen, welche unseren Unternehmen – und zwar auch den kleinen und denen in unserem Kanton – massiv schaden werden. Die Initiative ist deshalb am 29. November abzulehnen.

Heinz Kindlimann aus Schwanden