Die Landig am Linthkanal soll ein Schutzgebiet werden

Das Gebiet «Landig am Linthkanal» ist als wertvoller Uferbereich mit Amphibienlaichgewässern, Trockenwiesen, Streuflächen und Waldreservaten von besonderer Bedeutung. Nachdem das Linthwerk das Gebiet als Schutzgebiet auswiesen hat, soll es nun als kantonales Schutzgebiet geschützt werden.



Das Gebiet Landig bei Niederurnen soll unter Schutz gestellt werden •( Foto: AU)
Das Gebiet Landig bei Niederurnen soll unter Schutz gestellt werden •( Foto: AU)

Der Glarner Teil des Linthkanals, der zwischen der Industriezone in Niederurnen im Westen und der Strassenbrücke bei der Biäsche im Osten liegt, soll unter Schutz gestellt werden. Neben dem national bedeutsamen Trockenwiesenbiotop im Westen umfasst das Gebiet die im Jahr 2000 neu gestalteten Uferbereiche des Linthkanals und insbesondere den für den geplanten Wildtierkorridor Biberlichopf wichtigen Brückenkopf zwischen dem Autobahnanschluss Glarnerland und der östlichen SBB-Brücke über den Linthkanal. Das Schutzgebiet stellt ein wichtiges Erholungsgebiet für die lokale Bevölkerung dar, die es zum Spazieren, Radfahren, Baden und Gummiboot fahren nutzt. 

Nutzung soll eingeschränkt, aber nicht verboten werden

Eine zu starke Nutzung kann den Naturwert schmälern. Das Betreten der Flächen soll deshalb nur auf einzelnen markierten Zugangswegen erlaubt sein, Hunde müssen angeleint werden. Im Uferbereich soll das Anlanden mit Booten und anderen Schwimmkörpern zum Schutz der empfindlichen Ufervegetation und schützenswerten Tierarten untersagt werden. Das Betretungsrecht für die Fischerei wird entsprechend eingeschränkt, ebenso die Jagd. Die Störungen, insbesondere für die Brutvögel im Uferbereich, können auf diese Weise reduziert werden. Der schon bisher zum Baden genutzte Platz im Osten des Gebietes wird als Naturerlebniszone ausgeschieden und der Aufenthalt, die Naturbeobachtung sowie das Baden in diesem natürlichen Uferbereich werden weiterhin möglich sein.

Jährliche Kosten

Die jährlichen Kosten für den Unterhalt und die Kontrolle des Schutzgebietes werden auf 20 000 Franken geschätzt. Der Beschluss soll in Kraft treten, nachdem allfällige Einsprachen behandelt worden sind. 

Öffentliche Auflage

Die öffentliche Auflage des Schutzbeschlusses findet vom 23. Juni 2022 bis und mit 25. Juli 2022 statt. Während der Auflagefrist können die Unterlagen zu den Bürozeiten beim Departement Bau und Umwelt, Kirchstrasse 2, 8750 Glarus, eingesehen werden. Die Auflageunterlagen können auf der Website des Kantons Glarus heruntergeladen werden.