Das Reglement für den Erhalt des Linthwerks wird zur Annahme empfohlen. Die Frage der Zuständigkeit der Gemeinde blieb dabei im Hintergrund und als nicht wesentlich erachtet. Bei der Leistungsvereinbarung Volley wird die automatische Vertragsverlängerung abgelehnt und somit die Handhabung analog FC Linth 04 empfohlen.
Beim Kredit lintharena und der Aktienkapitalerhöhung wird die Aktienkapitalerhöhung abgelehnt, da mit einer Kapitalerhöhung nicht das gewünschte Resultat erzielt wird. Im Kern der Diskussion kam die Frage auf, ob eine Aktiengesellschaft für die lintharena überhaupt die richtige Lösung ist oder ob dieser Umstand nochmals überdacht werden muss. Die öffentliche Hand hat so oder so gemäss Leistungsvereinbarung jeweils das Defizit zu tragen.
Bei der Lohnverordnung wird empfohlen den Antrag 1 Teil 3.2., betrifft Art. 19–22, zurückzuweisen mit dem Auftrag, dies bei Absenzen von Gemeinderatsmitgliedern analog dem Gemeindepersonal zu handhaben. Zudem wird bei Antrag 4 Art. 23 Zif. 3, betreffend Regelung der Entschädigung bei Einsätzen ausserhalb des Ressorts, die Streichung beantragt.
Der Projektkredit zum zentralen Werkhof wird zurückgewiesen mit dem Auftrag, eine Gegenüberstellung zentral und dezentral auszuarbeiten.
Bei der Umsetzung der angenommenen fünf Abänderungsanträge der Nutzungsplanung wird beim Antrag 2, betreffend Familie Laager mit ihrem Antrag auf Belassung in der Wohnzone, die Stimmfreigabe beschlossen.
Allen übrigen Anträgen des Gemeinderates Glarus Nord stimmt «Die Mitte Glarus Nord» zu.