Wie viele Passwörter haben Sie?
Mit dieser Frage begann Jürg Feldmann, Regierungsratskandidat, sein Kurzreferat zur Abstimmungsvorlage zum «Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (EID-Gesetz, BGEID)».Jürg Feldmann zeigt kompetent auf, welche Vorteile das neue Gesetz in Bezug auf die Nutzung im Internet bringt. «Der Wildwuchs wird aufgeräumt», so der Referent. Nachteile gebe es keine, gemäss Jürg Feldmann, nur eine Vereinfachung in der elektronischen Landschaft. In der Fragerunde konnte der Unterschied zwischen einer amtlichen Identitätskarte und der elektronischen Identifikation im Internet geklärt werden. Ebenfalls gab die Rolle des Bundes und von privaten Anbietern Anlass zur Diskussion. Allerding wurde schnell klar, dass eine Aufgabenteilung zwischen Bund und privaten Anbietern sinnvoll und zielführend ist. Der Bund macht die Vorgaben, gibt sein O.K. zur effektiven Vergabe der einzelnen Identifikation und beaufsichtigt die ausführenden privaten Anbieter. Solche Aufgabenteilungen zwischen Bund und privaten Anbietern gebe es in der Schweiz seit jeher. So werden die Banknoten z.B. im Auftrag und unter Aufsicht der Nationalbank durch einen privaten Anbieter gedruckt. Wichtig ist im Übrigen auch, dass niemand verpflichtet ist, eine elektronische Identifikation zu lösen und der Datenschutz absolut gewährleistet ist. Die Präsidien empfehlen diese Abstimmungsvorlage zur Annahme und danken dem Referenten Jürg Feldmann für seine sachlichen Ausführungen. Sie wünschen ihm alles Gute im Wahlkampf und viel Erfolg. Wer Jürg Feldmann kennen lernen möchte, erreicht ihn über seine Homepage im Internet unter www.juerg-feldmann.ch oder persönlich am Wochenende «on the Road» im Glarnerland.
Möchten Sie Kleidervorschriften in der Bundesverfassung?
Diesen Input stellte Martin Landolt, Nationalrat in den Raum. Worum es bei der Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot» geht, ist eine Sache der Abwägung. Will man die Freiheit einer Minderheit einschränken und dies noch in die Verfassung schreiben oder die gleiche Verfassung, welche die Freiheit des einzelnen verlangt, hochhalten? Bereits an der Landgemeinde 2017 hat das Glarner Volk eingehend über ein solches Verbot in unserem Kanton gemindert und gemehrt. Das Verbot wurde damals deutlich abgelehnt. Wenn die jetzige Vorlage am 07.03.2021 ebenfalls verworfen wird, so tritt ein indirekter Gegenvorschlag des Parlaments mit einem «Enthüllungsgebot» – vorbehältlich eines Referendums – unmittelbar in Kraft. Aus diesen Gründen empfehlen die Versammelten grossmehrheitlich ein Nein zu dieser Vorlage.
Freihandelsabkommen eine klassische Win-Win- Situation?
Wenn dabei Indonesien und die Schweiz Arbeitsplätze sichern können, ökologische und soziale Aspekte ausgeglichen berücksichtigt werden, ist dieses Abkommen ein Gewinn für beide Länder. Und genau dies ist hier der Fall. Martin Landolt, Nationalrat, bezeichnet das Abkommen als «Meilenstein für die Schweizer Aussenwirtschaft». Es stärkt die Handelbeziehungen und schafft einen fairen Zugang auf Augenhöhe mit Indonesien. Deshalb empfiehlt Landolt, dem Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien zuzustimmen. Dies unterstützten die Anwesenden einstimmig und somit wird die JA-Parole gefasst.