Die neue Gerichtsorganisation tritt auf den 1. Juli 2022 in Kraft

Das von der Landsgemeinde 2021 angenommene revidierte Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) sowie die damit zusammenhängende Verfassungsänderung werden vom Regierungsrat auf den 1. Juli 2022 in Kraft gesetzt.



Die Landsgemeinde vom 1. Mai 2022 wählt zwei teilamtliche Vizepräsidien für das Obergericht und das Kantonsgericht • (Foto: zvg)
Die Landsgemeinde vom 1. Mai 2022 wählt zwei teilamtliche Vizepräsidien für das Obergericht und das Kantonsgericht • (Foto: zvg)

Im Rahmen der Revision der Gerichtsorganisation schaffte die Landsgemeinde 2021 am Obergericht und am Kantonsgericht je ein teilamtliches Vizepräsidium, deren Wahl an der Landsgemeinde vom 1. Mai 2022 erfolgen wird.

In der Lohnverordnung ist neu auch die Entlöhnung der teilamtlichen Vizepräsidien zu regeln. Zugleich soll das Sitzungsgeld des teilamtlichen Obergerichtspräsidiums abgeschafft werden. Die angestrebte Regelung ist im Memorial 2021, Traktandum 18, detailliert beschrieben. 

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Änderung der Lohnverordnung per 1. Juli 2022 in Kraft zu setzen.