Im Rahmen der Revision der Gerichtsorganisation schaffte die Landsgemeinde 2021 am Obergericht und am Kantonsgericht je ein teilamtliches Vizepräsidium, deren Wahl an der Landsgemeinde vom 1. Mai 2022 erfolgen wird.
In der Lohnverordnung ist neu auch die Entlöhnung der teilamtlichen Vizepräsidien zu regeln. Zugleich soll das Sitzungsgeld des teilamtlichen Obergerichtspräsidiums abgeschafft werden. Die angestrebte Regelung ist im Memorial 2021, Traktandum 18, detailliert beschrieben.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Änderung der Lohnverordnung per 1. Juli 2022 in Kraft zu setzen.