Die Richtlinien des Beschaffungswesens

Damit das ortsansässige Gewerbe die vom Gemeinderat überarbeiteten Richtlinien im Offertwesen und bei der Vergabe öffentlicher Arbeiten besser kennenlernt, hatte der von Urs Kern präsidierte Gewerbeverein Ennenda die Verantwortlichen für eine Präsentation und die umfassende Erläuterung, natürlich auch für die Beantwortung von Fragen, an die ordentliche HV eingeladen.



Gemeindeschreiber Max Widmer referierte über Richtlinien
Gemeindeschreiber Max Widmer referierte über Richtlinien

Gemeindeschreiber Max Widmer übernahm die nicht einfache Aufgabe, um über die nicht einfache Materie, die verschiedenen Erwartungen, Haltungen und Ansprüche in einem doch grossen Spannungsfeld zu referieren. Er wies darauf hin, dass im Beschaffungswesen der Rat nicht einfach frei entscheiden könne, dass Delegieren an das Bauamt und seine Fachleute unter bestimmten Voraussetzungen Sinn mache und dass diverse Gesetze (Submissionsgesetz), interkantonale Vereinbarungen oder sogar europäisches Vertragsrecht (GATT-Übereinkommen) und verschiedenste Richtlinien zu beachten seien. Widmer zeigte auf, dass der Gemeinderat seriös und umfassend vorgehen will, unter anderem durch das Offenlegen der relevanten Kriterien. Er zeigte in seiner Einleitung die rechtlichen Grundlagen des kantonalen Submissionsgesetzes (Auftragswert und dessen nicht aufteilbare Einheit) auf. Er wies auf die Notwendigkeit der öffentlichen Ausschreibung bei offenen und selektiven Verfahren hin. Das richtet sich nach dem Gesamtwert, Lieferungen und Dienstleistungen, wobei der Ermessensspielraum bei diesen Bereichen zu Problemen führen kann. Dann äusserte er sich zum Einladungsverfahren und den rechtlichen Grundlagen des freihändigen Verfahrens und den wegweisenden Schwellenwerten nach kantonalem Submissionsgesetz. Abbruch, Wiederholung und Widerruf eines Verfahrens sind nur unter ganz speziellen Voraussetzungen angezeigt. Damit auch Details möglichst klar geregelt sind, bestehen bezüglich Bestimmung des Gesamtwerts, zum selektiven Verfahren, zu Planungs- und Projektwettbewerb klare Vorgaben, die auch Offertöffnung, Prüfung der Angebote-Fristen und Unternehmervarianten betreffen.

Der Gemeinderat hat per 14. Juli des vergangenen Jahres Kriterien für Offerteinholung und Vergabe erarbeitet. Daraus geht beispielsweise hervor, bei welchen Beträgen wer zuständig ist oder dass in erster Linie das gemeindeansässige Gewerbe zu berücksichtigen ist und wie viel Offerten in welchem Falle einzuholen sind. Mittels Beschluss hat der Gemeinderat im März 2011 zudem die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten geregelt. Dabei ist der gesamte Bruttobetrag des jeweiligen Geschäftes massgebend.

Damit alles in Ruhe studiert werden kann, wurden die Versammlungsteilnehmer mit diArtikelversen Unterlagen bedient.