Die SVP Landratsfraktion auf der Seite der Steuerzahler!

Mit lediglich sechs Geschäften, wovon sich drei bereits in der zweiten Lesung befanden, stellten sich viele Volksvertreter auf ein frühzeitiges Sitzungsende ein. Wie meistens, kam es anders, als erwartet.



Die Sicht der SVP auf die LR – Sitzung vom 09. Februar (zvg)
Die Sicht der SVP auf die LR – Sitzung vom 09. Februar (zvg)

Bereits zu Sitzungsbeginn blieb sich die SVP Fraktion treu und stellte zuhanden der Schlussabstimmung für die Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung einen Ablehnungsantrag. Der Landrat habe in erster Lesung verschiedene Anträge, wie bspw. die Versorgungssicherheit nicht aufgenommen, weshalb die Fraktion nicht zustimmen kann – was sie dann selbstverständlich in der Schlussabstimmung auch nicht tat.

 

Auch beim Energiegesetz wies die SVP nochmals auf ihre Einwände aus der ersten Lesung hin. Man unterstütze den Energiefonds und die entsprechende Dotierung ohne Vorbehalt. Es sei aber gefährlich, wenn nun eine Mehrheit aus Mitte und Links diesen Fonds nun einfach überhäufen wolle – nur weil man nun ja kurz vor den Wahlen stehe. Mehrere SVP-Votanten wiesen darauf hin, dass mit dem Sprechen der Mittel noch keine Probleme gelöst seien! Es müsse abgeklärt werden wo, wie und wie viele Mittel man verwenden könne. Zudem sei es gegenüber dem Steuerzahler ein Affront, bei einer Erhöhung um 5 Millionen von moderat zu sprechen!

Die SVP stimmte abschliessend mit Unterstützung der FDP geschlossen gegen die Aufstockung, leider ohne Erfolg.

 

Zum Kinderbetreuungsgesetz versuchte die SVP mit einem Antrag einen gerechteren Kostenteiler zwischen Gemeinde und Kanton zu erreichen. Leider wiederum ohne Erfolg.

 

Mehr Erfolg war der SVP Fraktion bei der Digitalisierungsvorlage gegeben. Mit einer knappen Mehrheit konnte in der ersten Lesung, ein Topf zur Finanzhilfe von privaten Digitalisierungsprojekten im Umfang von 2 Millionen Franken verhindert werden. Der Sprecher der SVP liess klar und deutlich verlauten, dass man hinter der Vorlage stehe, diese jedoch nicht mit einem weiteren «Töpflein» überladen dürfe. Es handle sich hier um eine Behördenvorlage, welche zurzeit nicht zur Finanzierung von Projekten in der Privatwirtschaft missbraucht werden dürfe.