Der Richter hat zwar bejaht, dass die Kirchgemeinde Näfels ein schützenswertes Interesse daran hatte, dass das Gericht über den Bestand dieses Rechtes und über den Grundbucheintrag entscheidet, aber darauf erkannt, dass eine Eintragung seinerzeit im Rahmen der Bereinigung des Hypothekarwesens im Kanton Glarus in den Jahren 1842 bis 1849 hätte erfolgen müssen. Der Kirchenrat von Näfels akzeptiert dieses Urteil.
Entgegen der irreführenden Kampagne in den Medien ging es der Kirchgemeinde Näfels nicht um den jährlichen Betrag von 70 Franken, sondern um die Erhaltung eines alten Rechts, welches seit über 655 Jahren Bestand hat und welches nur gerade 5 Jahre nach dem Beitritt des Landes Glarus zur Eidgenossenschaft gegründet wurde. Die Stiftung «des ewigen Lichtes» ist mehr als nur eine alte Tradition, sie ist ein Zeichen der Verbundenheit mit unserer Geschichte. Die Ewig-Licht-Stiftung hat alle Zeitläufe wie die Reformation, die Helvetik oder den Kulturkampf bis heute überstanden.
Nachdem in der Zwischenzeit verschiedene ernst gemeinte Angebote von Privatpersonen vorliegen, welche den Weiterbestand der Ewig-Licht-Stiftung sichern wollen, wird der Kirchenrat Näfels über das weitere Vorgehen anlässlich einer nächsten Sitzung befinden und entsprechend informieren.
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