Feueraktivitäten im Freien bergen momentan ein grosses Risiko für Wald- oder Flurbrände. Die Entzündbarkeit der Vegetation ist insbesondere im Wald gross. Funkenflug eines Feuers, Feuerwerk oder unachtsam weggeworfene Raucherwaren können ein Feuer entfachen und zu einem Wald- oder Flurbrand führen.
Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Abstand zum Waldrand 50 m) umfasst:
- Keine Feuer im Freien (inkl. Kohle-, Einweg-, Elektro- und Gasgrill)
- Kein Feuer in offenen Cheminées in Gebäuden
Das Wegwerfen von Raucherwaren, Feuern in wilder/unbefestigter Feuerstelle sowie das Steigenlassen von Feuerwerk und feuerbetriebenen Flugkörpern bleibt im ganzen Kantonsgebiet verboten. >>>Merkblatt [pdf, 184 KB]
Lage wird Anfang nächster Woche neu beurteilt
In den nächsten Tagen bleibt das Wetter mehrheitlich freundlich. Nur geringe Niederschlagsmengen sind vorhergesagt. Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die Lage Anfang nächster Woche neu.