Feueraktivitäten im Freien bergen momentan ein erhebliches Risiko für Wald- oder Flurbrände. Die Abteilung Wald und Naturgefahren mahnt zur Vorsicht beim Umgang mit Feuer, Feuerwerk und Raucherwaren. Das Feuern im Wald ist gemäss Waldgesetz des Kantons Glarus nur in offiziellen, befestigten Feuerstellen erlaubt.
Bei Feueraktivitäten im Freien bitte beachten:
- Feuer im Wald und in Waldesnähe nur in offiziellen, befestigten Feuerstellen entfachen
- Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen
- Feuerstelle vollständig gelöscht verlassen
- Raucherwaren und Feuerzeuge nicht wegwerfen
- Lage wird nach Ostern neu beurteilt
Das schöne Frühlingswetter hält bis nach Ostern an. Die Waldbrandgefahr bleibt erheblich, mit ansteigender Tendenz. Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die Lage nach Ostern neu.