Die Waldbrandgefahr wird von gross auf erheblich zurückgestuft

Departement Bau und Umwelt • Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die aktuelle Waldbrandgefahr neu als erheblich. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird aufgehoben.



Offizielle, befestigte Feuerstellen dürfen wieder benutzt werden • (Foto: M. Frei)
Offizielle, befestigte Feuerstellen dürfen wieder benutzt werden • (Foto: M. Frei)

Das Risiko für Waldbrände durch Feueraktivitäten im Freien ist gesunken. Die Niederschläge der letzten Tage waren im Kanton Glarus ergiebig. Die Regenmengen sind nach der langen Trockenperiode nun ausreichend ausgefallen, um die Waldbrandgefahrenstufe herabsetzen zu können. Die Entzündbarkeit der Vegetation im Wald ist gesunken. Die Witterung der nächsten Tage ist sonnig und warm.

Aufhebung des Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe

Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird per Dienstag, 5. Mai aufgehoben. Die Abteilung Wald und Naturgefahren und die glarnerSach danken der Bevölkerung für das Verständnis und das Einhalten des Feuerverbots während der Trockenperiode im März und April 2020.

Die generelle Bestimmung gemäss Art. 26 des kantonalen Waldgesetzes gilt weiterhin: Das Feuern im Wald ist im Kanton Glarus verboten mit Ausnahme von offiziellen, befestigten Feuerstellen.

Bei Feueraktivitäten im Freien beachten

  • Feuer im Wald nur in offiziellen, befestigten Feuerstellen entfachen
  • Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen
  • Feuerstelle vollständig gelöscht verlassen
  • Raucherwaren und Feuerzeuge nicht wegwerfen, sondern fachgerecht entsorgen