Digitalisierungsvorlage geht in die Vernehmlassung

Mit der Vorlage zur Förderung der Digitalisierung gehen ein neues Gesetz über die digitale Verwaltung sowie ein Rahmenkredit für die Förderung von Digitalisierungsprojekten in die Vernehmlassung.



Mit QR-Codes lassen sich digitale Inhalte miteinander verknüpfen und kontrollieren: Fischereipatent, Steuerbescheid, Zutrittsbewilligung, Covid-Zertifikat…
Mit QR-Codes lassen sich digitale Inhalte miteinander verknüpfen und kontrollieren: Fischereipatent, Steuerbescheid, Zutrittsbewilligung, Covid-Zertifikat…

Die Vorlage zur Förderung der Digitalisierung wird die Zukunft des Glarnerlandes mitprägen. Sie zeigt auf, wie mehrere strategische Ziele der Legislaturplanung sowie die Digitalisierungsstrategie umgesetzt werden sollen:

  • Entwicklung und Umsetzung der Digitalisierung für die kantonale Verwaltung auf Basis eines Behördenportals
  • Zusammenführung der Informatikstrukturen von Kanton und Gemeinden
  • Förderung der digitalen Transformation

Für diese Bereiche schafft das neue Gesetz über die digitale Verwaltung den rechtlichen Rahmen. Zur Förderung der digitalen Transformation über privatwirtschaftliche Projekte soll ein Rahmenkredit von 2 Millionen Franken bereitgestellt werden.

Behördenportal für Kanton und Gemeinden

Das geplante Behördenportal fusst auf einem bereits vorgestellten Front-Office-Konzept, das den digitalen Verkehr zwischen Privatpersonen, Unternehmen und Behörden, aber auch von Behörden untereinander beschreibt. Damit insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden optimal ausgelegt werden kann, schlägt die Vorlage die organisatorische Zusammenführung der bisherigen Dienstleistungserbringer vor, wie dies auch schon die Landsgemeinde 2016 gefordert hatte: Das Unternehmen Glarus hoch3, welches derzeit die Gemeinden beliefert, wird von der Kantons-Informatikabteilung integriert und in der Liegenschaft Bär in Glarus untergebracht. Bereits jetzt stehen einige Server im Rechenzentrum des Kantons. Der Bezug der Leistungen und die Mitsprache der Gemeinden wird künftig durch eine Leistungsvereinbarung und im Gesetz über die digitale Verwaltung sichergestellt. 

Unterstützung von weiteren Digitalisierungsprojekten

Mit einem Rahmenkredit von 2 Millionen Franken von 2023 bis 2027 soll zudem die digitale Transformation bei Privaten gefördert werden (z. B. Förderung innovativer Projekte und Start-ups, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten oder Infrastrukturen und -komponenten wie digitale Identitäten und Signaturen, Systemintegration, automatisierte Schnittstellen oder Cyber-Sicherheit).

Gesetz über die digitale Verwaltung

Damit diese komplexen Vorhaben umgesetzt werden können, braucht es eine rechtliche Grundlage. Diese schafft das neue Gesetz über die digitale Verwaltung. Seine wesentlichen Inhalte sind:

  • Digitales Primat (Verwaltungsprozesse grundsätzlich digital, Papier nur noch in Ausnahmefällen)
  • Obligatorium zur Nutzung des digitalen Kanals (für Behörden, Unternehmen und Private, welche mit den Behörden beruflich verkehren. Kein Obligatorium für Privatpersonen)
  • Behördenportal (u. a. Regelung von Rechten und Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer)
  • Zusammenarbeit bei der Digitalisierung (Zusammenführung Informatikdienste von Kanton und Gemeinden, Schaffung von Grundlagen für Zusammenarbeit mit Bund und anderen Kantonen)
  • Finanzhilfen zur Förderung der digitalen Transformation (Finanzielle Unterstützung der Digitalisierung von Privaten und Unternehmen)
  • Schaffung einer Fachstelle Digitale Verwaltung
  • Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Verwaltungsverfahren (Regelung der Schriftlichkeit, elektronische Unterschrift usw.)

    Personelle Konsequenzen und Kosten

Sämtliche 6,2 Vollzeitstellen (plus 1 Lehrstelle) von Glarus hoch3 werden durch die Informatikabteilung des Kantons übernommen. Zusätzlich erfordert die Umsetzung des Behördenportals zwei IT-Projektleiter sowie einen Applikationsmanager. Über der Schaffung einer Fachstelle Digitale Verwaltung (1 Vollzeitstelle) wird die Koordination aller organisatorischen Veränderungen sichergestellt.

Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgende Kostenberechnung (in Fr.):

Posten.                                                                   Einmalig                                Wiederkehrend
-Beschaffung Portallösung                                 1'895'000                                                225'000
-Leistungen Ausbaustufe Behördenportal           340'000
-Beschaffung Basisdienstleistungen                     390'000                                               110'000
- Fachstelle Digitale Verwaltung                                                                                        150'000
- IT-Projektleiter / Applikationsmanager                                                                          400'000
- Diverse weitere Kosten                                         310'000
Gesamtkosten Front-Office                       2'935'000                                          885'000
Rahmenkredit zur Förderung
der digitalen Transformation                    2'000'000

Gesamtkosten Digitalisierungsstrategie
1. Ausbauschritt                                           4'935'000                                         885'000

Da das Front-Office Behördendienstleistungen von Kanton und Gemeinden umfasst, haben sich auch die Gemeinden an den entsprechenden Kosten zu beteiligen.

 

 

 

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