Doppelpower nimmt eine weitere Hürde

Der Regierungsrat wird dem Landrat die Änderung von zwei Konzessionen zur Ausnützung der Wasserkraft in Mitlödi unterbreiten; die Konzession zwischen der Au in Schwanden und dem Linthkrumm zur Ausnützung des Sernf (Doppelpower), sowie jene zwischen der Ennetlinthbrücke und dem Linthkrumm zur Ausnützung der Linth. Dies beschloss der Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung.



Doppelpower nimmt eine weitere Hürde

Der Landrat erteilte im Februar 2010 die Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft der Linth in Mitlödi zwischen der Ennetlinthbrücke und dem Linthkrumm, im Mai 2010 die Konzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Sernf bzw. der Linth zwischen der Au in Schwanden und dem Linthkrumm in Mitlödi (Doppelpower). Die Konzessionen wurden im Amtsblatt publiziert. Sowohl die Konzessionärinnen als auch die Umweltverbände (WWF, Pro Natura) erhoben Beschwerde beim Bundesgericht bzw. beim Verwaltungsgericht.
Nachdem das Bundesgericht das Verwaltungsgericht als zuständig bezeichnete, nahmen die Parteien Vergleichsverhandlungen auf. Da bei beiden Konzessionen die gleichen Fragen strittig waren, wurden die Verhandlungen gleichzeitig geführt. Sie kamen zu einem erfolgreichen Abschluss.

Erhöhung der Restwassermenge

Die Erhöhung der Restwassermenge von 2000 auf 2500 l/sec (Konzession Linth) bzw. 1000 auf 1100 l/sec (Konzession Doppelpower/Sernf) soll die Fischwanderungstiefe von 35 cm sichern. Die Fischwanderungstiefe wird in der Botschaft zur Revision des Gewässerschutzgesetzes zwar nur mit mindestens 20 cm angegeben. Für Seeforellen genügt dies aber nicht.

Untersuchungen in den Restwasserstrecken

Alle acht Jahre werden in den Restwasserstrecken Untersuchungen des Lebensraumes und der Fischgängigkeit durchgeführt. Ziel ist eine naturnahe und standortgerechte Fauna und Flora und die Fischgängigkeit. Falls die Ziele nicht erreicht werden, müssen bauliche oder betriebliche Massnahmen getroffen oder eine höhere Restwassermenge erwogen werden, die nicht entschädigungspflichtig sind und keinen Eingriff in wohlerworbene Rechte darstellen.

Neue Fischaufstiegshilfe

Als zusätzliche Ausgleichsmassnahme werden bei der Konzession Linth der noch vorhandene Fabrikkanal (Unterwasserkanal des früheren Kraftwerks) renaturiert und eine Fischaufstiegshilfe aus dem Unterwasserkanal errichtet. Zudem wird beim Wehr ein Umgehungsgerinne anstelle eines klassischen Fischpasses erstellt.

Rückbau des Wehrs

Bei der Konzession Sernf/Doppelpower wird die Revitalisierung des Oberwasserkanals des (von der Kraftwerk SN AG zu übernehmenden) Kraftwerks der Lorze AG als weitere Ausgleichsmassnahme aufgenommen. Zudem wird das Wehr rückgebaut.

Die Umweltverbände sicherten zu, dass sie die so geänderte Konzession akzeptieren und die Beschwerde zurückziehen werden. Das Verwaltungsgericht begrüsst es, wenn der Landrat die Restwasserfrage trotz weiterhin hängiger Beschwerde der Konzessionärin betreffend Heimfall behandelt.

Erfreut über diesen Entscheid des Regierungsrates zeigte sich Leo Meier, Geschäftsführer von SN Energie AG, konnte doch damit ein weiteres Etappenziel erreicht werden. «Wir haben in den vergangen sechs Monaten in mehreren Sitzungen mit den verschiedenen Umweltverbänden eine einvernehmliche Lösung gesucht und zum Glück auch gefunden.» Meier hofft nun, dass auch der Landrat dieser Änderung in der vorliegenden Fassung zustimmt, damit das Projekt weiter vorangetrieben werden kann.