Drei Lärmsanierungsprojekte in Glarus Süd genehmigt

Der Regierungsrat genehmigt drei Lärmsanierungsprojekte entlang der Kantonsstrasse in Hätzingen, Luchsingen und Schwanden.

 



Der Regierungsrat genehmigt drei Lärmsanierungsprojekte (zvg)
Der Regierungsrat genehmigt drei Lärmsanierungsprojekte (zvg)

Gemäss der Lärmschutz-Verordnung des Bundes müssen Kantonsstrassen durch die Kantone lärmsaniert werden, wenn die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Der Regierungsrat genehmigt drei Lärmsanierungsprojekte in der Gemeinde Glarus Süd:

Schwanden

In Schwanden sind 95 Gebäude sanierungspflichtig, bei vier nicht überbauten Parzellen ist der Immissionsgrenzwert (IGW) überschritten. Als Lärmsanierungsmassnahme ist auf der Hauptstrasse auf einer Strecke von rund 1830 Metern der Einbau eines lärmmindernden Strassenbelags geplant. Bei insgesamt zehn der total 83 Gebäude mit besonders hoher IGW-Überschreitung werden Schallschutzfenster eingebaut. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 262 000 Franken.

Luchsingen

In Luchsingen wird bei 44 Gebäuden und bei drei nicht überbauten Parzellen der Immissionsgrenzwert (IGW) überschritten. Bei insgesamt zwei der total 44 Gebäude mit besonders hoher IGW-Überschreitung werden Schallschutzfenster eingebaut. Eine Geschwindigkeitsreduktion ist nicht vorgesehen. Die Gesamtkosten betragen 43 200 Franken.

Hätzingen

In Hätzingen wird bei 16 Gebäuden und bei vier nicht überbauten Parzellen der Immissionsgrenzwert (IGW) überschritten. Bei insgesamt zwei der total 16 Gebäude mit besonders hoher IGW-Überschreitung werden Schallschutzfenster eingebaut. Eine Geschwindigkeitsreduktion ist nicht vorgesehen. Die Gesamtkosten betragen 50 300 Franken.

Lärm

Lärm wird in der Einheit Dezibel (dB) angegeben. Zehn Dezibel mehr bedeuten eine Verzehnfachung der Schallenergie, drei Dezibel eine Verdoppelung. Werden für den Lärm auch die besonderen Belastungen bestimmter Schall-Frequenzen für das Ohr berücksichtigt, so wird der Schallpegel in der Einheit dBA gemessen:

dBA                               Beschreibung
       0                               Hörschwelle des normal hörenden Menschen
0–20                               Waldrauschen oder Flüstern
20–40                             Weckerticken, Computer-Ventilatoren,
                                        Hintergrundgeräusche im Haus
60–80                             lautes Gespräch, vorbeifahrendes Auto;
                                        um 80 dBA liegen etwa Rasenmäher
80–100                           vorbeifahrende Motorräder, -sägen
110                                  Kreissägen und Presslufthämmer,
                                        laute Musik über Kopfhörer
120                                  Düsenjet, Explosionen

Bei Strassenlärm, der im Haus einen Schallpegel von 65 Dezibel erreicht, ist das Risiko für Herz-Kreislauf-Störungen um 20 Prozent höher als bei 50–55 Dezibel. Dauerlärm über 80 Dezibel führt zu Gehörschäden. Bei 110 dBA ist die Schmerzgrenze erreicht.