Drei reformierte Kirchgemeinden als Ziel

Der kantonale Kirchenrat der reformierten Landeskirche des Kantons Glarus sprach sich an seiner diesjährigen Retraite für die Schaffung von drei Kirchgemeinden im Kanton Glarus als Legislaturziel aus.



Bald auch drei kirchliche Einheitsgemeinden: Der Kantonale Kirchenrat sprach sich für die Bildung von drei Kirchgemeinden aus (Bild: jhuber)
Bald auch drei kirchliche Einheitsgemeinden: Der Kantonale Kirchenrat sprach sich für die Bildung von drei Kirchgemeinden aus (Bild: jhuber)

Einmal jährlich zieht sich der kantonale Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche für zwei Tage zurück, um komplexe Geschäfte vertieft anzugehen und Grundsatzdiskussionen zu führen. Diesmal tagte der Rat unter Leitung von Pfarrer Alfred Meier, Ennenda, im Bildungszentrum Propstei in Wislikofen.

Neben der Vorbereitung der Traktanden für die Herbst-Synode vom 16. November wurden zahlreiche andere Geschäfte besprochen. Intensiv diskutierten die Ratsmitglieder die Auswirkungen des Landsgemeindebeschlusses betreffend drei Gemeinden auf die reformierten Kirchgemeinden im Kanton. Einhellig herrschte die Meinung vor, dass die Fusion auch von der Kirche umgesetzt werden und der zeitliche Rahmen dabei der politischen Umsetzung entsprechen soll. Trotz zentraler Verwaltung würde das eigentliche kirchliche Leben auch bei drei Kirchgemeinden weiterhin dezentral in den Dörfern und in unmittelbarer Nähe der Bevölkerung stattfinden. Auch die Pfarrpersonen würden wenn immer möglich im Dorf wohnen, hätten aber zusätzliche Aufgaben ausserhalb des bisherigen Gemeindegebietes zu übernehmen.

Diese Grundhaltung des Kirchenrates soll als Legislaturziel 2006 bis 2010 aufgenommen werden. Selbstverständlich will die Behörde den Fusionsprozess in ständiger Zusammenarbeit mit den örtlichen Kirchenräten vorantreiben, wie das ja bereits bei der Fusion mit der neuen Kirchgemeinde Grosstal auf gute Art und Weise geschehen ist. Darüber zu befinden hat die Synode.

Punktuelle Projektarbeit für Jugendliche

Der reformierte Kirchenrat nahm mit Bedauern davon Kenntnis, dass sich Kirchenrat Kurt Zweifel nicht für eine Wiederwahl an der Herbst-Synode zur Verfügung stellt. Neben baulichen Belangen hat sich Kurt Zweifel in seinen fünf Amtsjahren vor allem mit der kirchlichen Jugendarbeit befasst, die nun auf neue Beine gestellt werden soll.

Während für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre inner- und ausserschulisch kreative Arbeit geleistet wird, sind die Jugendlichen nach der Konfirmation im kirchlichen Leben weitgehend nicht mehr präsent. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Kirche für die Altersgruppe zwischen 16 und 25/35 Jahren nur wenig Passendes anzubieten hat. Die Kirche soll deshalb mit speziellen Events dorthin gehen und aktiv werden, wo sich die Jugendlichen aufhalten (Bring-Prinzip). Der Rat schlägt vor, die bisherige Jugendkommission der reformierten Landeskirche umzuwandeln in ein Projekt-Team, das einerseits eigene Projekte aufgleist, anderseits ihm unterbreitete beurteilt und Geld dafür bewilligt.

Wiedereintritte fördern

Ein weiteres Traktandum war die Förderung von Kirchen-Wiedereintritten. Finanzielle Aspekte sind die einfachste Begründung für einen Austritt, doch werden teils auch andere Gründe in Austrittsschreiben genannt. Letztere geben Gelegenheit zur echten Diskussion mit den Austretenden und schaffen auch die Möglichkeit, deren Schritt zu verstehen.

Der Rat diskutierte Möglichkeiten, wie kirchenfernen oder -distanzierten Personen ein Wiedereintritt «gluschtig» gemacht werden könnte. Das Thema wird weiter verfolgt.

SEK-Stellungnahme zum Ausländergesetz

Schliesslich nahm der Rat das Papier des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, SEK, zum Ausländergesetz, über das wir am 24. September abstimmen werden, zur Kenntnis. Der SEK sieht in der Vorlage Verbesserungen in der gesetzlichen Grundlage von Integrationsmassnahmen und beim Schutz von Opfern von Menschenhandel. Der Gesetzesentwurf ist jedoch zwiespältig beim Schutz von Opfern ehelicher Gewalt, bei der Regelung des Familiennachzugs und bei der eingeschränkten Zulassung von Menschen aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Staaten. Negative Aspekte sieht der SEK in der mangelnden Härtefallregelung für Sans-Papier und inbesondere bei den Zwangsmassnahmen.