Dreieinhalb Jahre Gefängnis

Der 28-jährige Mann, der am 18.März 2005 einen Spieler von Seat Volley Näfels mit einem Messer verletzt hatte, wurde vom Zürcher Geschworenengericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.



(Bild: j.huber)
(Bild: j.huber)

Zusätzlich zur unbedingten Freiheitsstrafe muss der Mann dem Geschädigten ein Schmerzensgeld von 10 000 Franken und eine Prozessentschädigung von 22 000 Franken zahlen.
Beim Schuldspruch folgte das Gericht dem Antrag der Anklage. Das Strafmass allerdings liegt mit dreieinhalb Jahren deutlich unter deren Forderung von viereinhalb Jahren.
Die Verteidigung plädierte erfolglos auf eine maximal 15-monatige Freiheitsstrafe wegen einfacher Körperverletzung. Sie hatte argumentiert, der Angeklagte habe bloss aus Versehen zugestochen.

Erhebliches Verschulden

Gerichtspräsident Pierre Martin sprach von einem erheblichen Verschulden des Angeklagten. Dieser habe einer ihm wildfremden Person aus nichtigem Anlass ein Messer in den Rücken gestossen. Die vom Angeklagten geschilderten Versionen vermochten das Gericht gar nicht zu überzeugen.

Der Mann aus Serbien-Montenegro war in der Nacht auf den 18. März 2005 in einem Nachtlokal an der Langstrasse als Discjockey tätig. In dem Lokal begossen Spieler des Volleyball-Clubs Näfels GL zusammen mit Kollegen - darunter das spätere Opfer - ihren eben errungenen Schweizermeister-Titel.

Nach einer Rempelei zwischen den Glarnern und den Stammgästen des Lokals machten sich die auswärtigen Gäste auf den Heimweg. Der Discjockey rannte ihnen nach und stiess dem Geschädigten ein Klappmesser in den Rücken. Der heute 27-Jährige erlitt eine Verletzung am Brustfell.

Der Angeklagte bestritt stets jeglichen Vorsatz und untermauerte diese Version mit immer neuen Schilderungen des Hergangs. Anfänglich erklärte er, er sei vor dem Stich über den Schuhbändel gestolpert, später behauptete er, er sei gestossen worden. Und vor dem Gericht schliesslich versicherte er, er habe den anderen bloss anpieksen wollen.