Dringliche Interpellation «Transparenz zu Braunwald»

Gestützt auf Artikel 82 der Landratsverordnung reiche ich folgende dringliche Interpellation ein:



Dringliche Interpellation ‚Transparenz zu Braunwald‘ (Archivbild: e.huber)
Dringliche Interpellation ‚Transparenz zu Braunwald‘ (Archivbild: e.huber)

Sowohl die Standseilbahn wie auch die Sportbahnen in Braunwald sind mit grossen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Einerseits zieht der Regierungsrat in Betracht, sich mit 3,7 Millionen Franken an einem Kapitalschnitt zu beteiligen. Und andererseits ist absehbar, dass sich Regierungsrat, Landrat und auch die Landsgemeinde schon in naher Zukunft mit wohl mehreren Infrastruktur- und Finanzierungsprojekten befassen werden.

Es ist deshalb unerlässlich, vorgängig – und somit möglichst rasch – Unklarheiten und offene Fragen zu klären. Es braucht eine transparente und umfassende Auslegeordnung über den Ist-Zustand, bevor die finanzielle Sanierung vollzogen und künftige Projekte lanciert oder weiterentwickelt werden.

Ich bitte den Regierungsrat deshalb um die dringliche Beantwortung der folgenden Fragen:

· Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass eine klare juristische Trennung den unterschiedlichen Aufgaben und Rollen der Standseilbahn (Erschliessung) und der Sportbahnen (Tourismus) gerecht wird?

· Wie stellt er sicher, dass trotz klarer juristischer Trennung zwischen Standseilbahn und Sportbahnen dennoch betriebswirtschaftliche Synergien optimal ausgenutzt werden können?

· Wie hoch schätzt der Regierungsrat den gesamten mittel- und langfristigen Kapitalbedarf der Sportbahnen Braunwald AG?

· Wie schätzt der Regierungsrat die Wahrscheinlichkeit ein, dass einer finanziellen Sanierung der Sportbahnen Braunwald AG private Investitionen in die Infrastruktur folgen, welche die Voraussetzungen einer Beteiligung der von der Landsgemeinde beschlossenen Infra AG erfüllen? Existieren entsprechende Zusagen privater Investoren als Voraussetzung der finanziellen Sanierung?

· Wer sind die Eigentümer der für die Standseilbahn und für die Sportbahnen relevanten Infrastrukturen und Immobilien? Inwieweit ist die Standseilbahn bei Sanierungsarbeiten, für welche sie zusätzlichen Raum benötigt, auf Boden von Dritten angewiesen ist? Bestehen diesbezüglich Dienstbarkeiten zur Sicherung der Interessen der Standseilbahn?

· Ist der Regierungsrat bereit, die Bilanzierungs- und Abschreibungspraxis der Sportbahnen Braunwald AG, sowie weitere Aktivitäten von externen und unabhängigen Spezialisten analysieren zu lassen? Insbesondere geht es dabei auch um die Überprüfung des Buchwertes der Bahnanlagen.