Dringliche Interpellation zu den Corona-Massnahmen des Regierungsrats

Gestützt auf Artikel 82 der Landratsverordnung reicht die SVP-Landratsfraktion folgende lnterpellation ein:



Drngliche Interpellation der SVP Landratsfraktion des Kantons Glarus (Archivbild: .huber)
Drngliche Interpellation der SVP Landratsfraktion des Kantons Glarus (Archivbild: .huber)

Der Regierungsrat hat vor den Weihnachtsferien 2020 parallel zur Umsetzung der vom Bund erlassenen Massnahmen, auch eigene Corona-Schutzmassnahmen angeordnet.
Im Zuge dessen wurden die Glarner Schulen per 21. Dezember 2020 sowie die Glarner Skigebiete befristet über die Weihnachtstage geschlossen.

Die zusätzlichen kantonalen Massnahmen erfolgten eher überraschend, zumal der Kanton Glarus sich seit dem Beginn der Pandemie, im März 2020, mehrheitlich darauf beschränkt hat, die Massnahmen des Bundesrates umzusetzen respektive den Vollzug zu kontrollieren und mit seinen umsichtigen Entscheidungen viel Vertrauen zu schaffen.

Die SVP-Landratsfraktion unterstützte diesen vom Regierungsrat im vergangenen Jahr eingeschlagenen Weg und hoffte auch 2021 in diese Richtung weitergehen zu können.

Ebenso erhoffe sich unsere Fraktion vom Regierungsrat, dass künftige Entscheide weiterhin mit Augenmass gefällt werden und vor allem Massnahmen, welche in eigener Kompetenz getroffen wurden, auf deren Wirkung überprüft werden. Weiter erwartet die SVP-Landratsfraktion, dass man sich nun im Zuge der Bundesmassnahmen mit der schnellen Hilfe der Geschädigten auseinandersetzt.

Da es sich bei den vorliegend genannten Massnahmen explizit um kantonale Massnahmen handelt, erlauben wir uns in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu stellen:

1. Hat der Regierungsrat bei seiner Entscheidung einkalkuliert, wie hoch die wirtschaftlichen Schäden für die betroffenen Bergbahnen und die weiteren Betriebe sein wird (Skischulen, usw.)? Wenn ja, wie hoch sind die mutmasslichen wirtschaftlichen Schäden gemäss Einschätzung des Regierungsrates?

2. Welche Erkenntnisse hat der Kanton Glarus aufgrund der Schliessung von Kindergärten und Primarschulen gewonnen?

3. Auf welchen Empfehlungen und Fachmeinungen von Gremien oder Institutionen stützt sich der Regierungsrat generell bei der Anordnung von eigenen Corona-Massnahmen?

4. Wie verläuft die Unterstützung der Härtefälle mit der Auszahlung der Härtefallunterstützung als kantonales Instrument und bis wann dürfen betroffene Unternehmen mit den Unterstützungszahlungen rechnen?

Für die Beantwortung unserer Fragen danken wir Ihnen im Voraus und verbleiben mit vorzüglicher Hochachtung.

Im Namen der SVP-Landratsfraktion

Toni Gisler
Fraktionspräsident 
                   
Franz Freuler
Landrat