Der Regierungsrat ersucht den Landrat um eine Fristerstreckung bis zum 10. Dezember 2027 für die Umsetzung der GLP-Motion «Mehr Effizienz an NUP-Gemeindeversammlungen». Zwar wurde bereits ein Modell entwickelt, das direkte Abstimmungen bei einfachen Planänderungen ermöglicht, doch zeigten vertiefte Abklärungen rechtliche Risiken bei komplexeren Anträgen auf. Um eine mehrfache Revision des Raumentwicklungs- und Baugesetzes innert kurzer Zeitspanne zu vermeiden, soll die Umsetzung nun mit weiteren anstehenden Gesetzesrevision – unter anderem Erlass von kantonalem Ausführungsrecht zur Änderung des Raumplanungsgesetzes («RPG2») – in einem Paket gebündelt werden. Dieses Vorgehen schont personelle Ressourcen und ermöglicht dem Stimmvolk eine kohärente Gesamtschau der geplanten Neuerungen.




