Eheliches Wasserrecht oder Konzession?

Die Themen Energiestrategie 2050 und vor allem ein kürzlicher Bundesgerichtsentscheid dürfte die Mitglieder der IG Kleinwasserkraft Glarnerland in Zukunft stark beschäftigen. Genaue Informationen wurden dazu an der Hauptversammlung vom letzten Freitag im Berghotel Mettmen besprochen.



Der Präsident der IG Kleinwasserkaft Glarnerland Hans-Peter Keller (links) erklärt den Bundesgerichtsentscheid und die allfälligen Folgen. (Bilder: jhuber)
Der Präsident der IG Kleinwasserkaft Glarnerland Hans-Peter Keller (links) erklärt den Bundesgerichtsentscheid und die allfälligen Folgen. (Bilder: jhuber)

Dass «seine» Interessensgemeinschaft wieder so stark an Bedeutung gewinnen wird, habe sich der Präsident der IG Kleinwasserkraft Glarnerland Hans-Peter Keller nicht in diesem Ausmass vorgestellt. Im Konkreten bezog er sich dabei an der Hauptversammlung im Berghotel Mettmen auf einen kürzlich veröffentlichten Bundesgerichtsentscheid. Hier wurde nämlich dem Kanton Zug Recht gegeben, der einem Wasserkraftwerk das eheliche Wasserrecht unentgeltlich entzogen und durch eine Konzession zu ersetzen hat. «Wie sich dieser Entscheid auf die ganze Schweiz auswirkt, werden nicht nur wir, sondern auch unser Mutterverband Swiss Small Hydro sehr genau im Auge behalten.» Für den Kanton Glarus sieht Keller dabei kein unmittelbares Problem. Im Glarnerland haben Landbesitzer mit Wasseranschluss spezielle Rechte und Pflichten. «Diese dürften mehr Gewicht haben, als dieser Entscheid.» Sich selber zu diesem Thema äussern wolle sich die IG aktuell aber nicht und erst einmal abwarten was der Kanton mit dem Entscheid machen will. Ebenfalls einen Stopp gebe es aktuell auch beim Thema Fischaufstieg. Und dieser Stopp kommt vom Kanton selber. Hier seien sich zahlreiche Experten bis heute uneins, welche Methoden den Fischen den Aufstieg neben Wasserkraftwerken am besten oder überhaupt ermöglichen. «Sicher sinnvoll, dass hier auf teure eventuell nutzlose Bauten bis auf Weiteres verzichtet wird.» Auch die vom Stimmvolk angenommene Energiestrategie 2050 habe schon erste Auswirkungen auf die Mitglieder der IG. So müsse jedes Werk mit einer Bruttoproduktion von über 500kW ab Januar 2020 seinen Strom direkt vermarkten. «Für jeden Einzelnen ist das sicher zu aufwendig», betonte dazu Vorstandsmitglied Leo Meier, «da es aktuell natürlich zahlreiche Dienstleister dafür gibt.» Hier solle aber nicht nur der Preis, sondern ein seriöser Partner für eine langfristige Zusammenarbeit im Fokus stehen. Den Abschluss der Versammlung bildete die Besichtigung der Staumauer auf Mettmen und ein feines Abendessen im Berghotel.