Eidgenössische Volksabstimmung vom 27. September: Aufruf zur brieflichen/vorzeitigen Stimmabgabe

Die besondere Lage im Rahmen der Coronavirus-Pandemie veranlasst die Gemeinden des Kantons Glarus, gemeinsam einen Aufruf an die stimmberechtigten Personen zu richten.



Medienmitteilung der Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus vom 31. August (Bild: zvg)
Medienmitteilung der Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus vom 31. August (Bild: zvg)

Den Wahlbüros der Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus ist es wichtig, die stimmberechtigten Personen und die Mitglieder der Wahlbüros in den Stimmlokalen zu schützen. Dank den verschiedenen Arten, die für die Stimmabgabe zur Verfügung stehen, ist es möglich, das Stimmrecht auszuüben, ohne in direkten Kontakt mit anderen Menschen treten zu müssen. 

Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz von weiteren Personen rufen die Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus alle stimmberechtigten Personen auf, bei der Eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. September 2020 brieflich oder vorzeitig bei den dafür auf dem Stimmrechtsausweis bezeichneten Stellen abzustimmen. 

Alle drei Glarner Gemeinden reduzieren für die Eidgenössische Volksabstimmung vom 27. September 2020 die Öffnungszeiten sowie die Standorte der Stimmlokale wie folgt: 

 Öffnungszeiten/Standorte Stimmlokale 

Glarus Nord

Niederurnen                     Gemeindehaus, Schulstrasse 2                             Samstag, 11.00 – 12.00 Uhr, Sonntag, 09.00 – 11.00 Uhr

Glarus

Glarus                               Gemeindehaus, Gemeindehausplatz 5                  Freitag, 17.30 – 18.30 Uhr, Samstag, 11.00 – 12.00 Uhr, Sonntag, 09.00 – 11.00 Uhr

Glarus Süd

Schwanden                       Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 7                          Samstag, 11.00 – 12.00 Uhr, Sonntag, 09.00 – 11.00 Uhr

Die Wahlbüros der Gemeinden Glarus Nord, Glarus Süd und Glarus danken den Stimmberechtigten, dass sie diesem Aufruf zur brieflichen/vorzeitigen Stimmabgabe Folge leisten und wünschen Ihnen gute Gesundheit.