Eigenmitteldeckung

Die Glarner Kantonalbank benötigt kein weiteres Kapital zur Erfüllung der geforderten Eigenmitteldeckung



Die GLKB kann die geforderte Deckung innert nützlicher Frist erreichen (Bild: ehuber)
Die GLKB kann die geforderte Deckung innert nützlicher Frist erreichen (Bild: ehuber)

Die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA), Aufsichtsorgan des Schweizer Finanzplatzes, fordert von der Glarner Kantonalbank (GLKB), wie bereits Mitte Februar anlässlich der Bilanzkonferenz kommuniziert, eine Eigenmitteldeckung von 150 Prozent. Per Ende 2008 lag der Eigenmitteldeckungsgrad der GLKB bei 135 Prozent. In Gesprächen konnte die Geschäftsleitung der GLKB die FINMA überzeugen, dass die Bank die geforderte Deckung aus eigener Kraft und innert nützlicher Frist erreichen kann. Die FINMA hat daraufhin zugestimmt, dass die GLKB kein weiteres physisches Kapital aufnehmen muss. Zusagen anderer Banken, bei Bedarf nachrangige Darlehen zur Erreichung eines Eigenmitteldeckungsgrades von 150 Prozent zu gewähren, sind zum heutigen Zeitpunkt für die FINMA ausreichend. Diese Zusagen liegen der GLKB bereits vor. Eine Aufstockung des Eigenkapitals in Form von Dotationskapital, Partizipationsschein-kapital oder effektiv bezogenen nachrangigen Darlehen ist demnach nicht notwendig.