Ein Ja zum Kompromiss beim Finanzausgleich

Ein Schwerpunktthema der ersten Landratssitzung vom vergangenen Mittwoch bildete das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden. Der Rat behandelte zudem das Tierschutz- und das Tierseuchengesetz, das Gesetz über die Landwirtschaft sowie die Konzession zur Ausnützung der Wasserkraft des Fätschbaches.



Ein Ja zum Kompromiss beim Finanzausgleich

Im November 2016 behandelte der Landrat eine Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden und wies die Vorlage an die Kommission zurück. Diese tagte in der Folge dreimal und befasste sich erneut intensiv mit dem Finanzausgleich. Ziel der Kommission war dabei, den Finanzausgleich nach ökonomischen Kriterien zu gestalten, den Ressourcenausgleich allen ressourcenschwachen Gemeinden zuzusprechen, der Lastenausgleich soll nur unbeeinflussbare Lasten abgelten, der Finanzausgleich soll keine blosse Strukturerhaltung fördern und er soll nicht mit andern Vorlagen (Stichwort lintharena sgu) vermischt werden. Ferner soll die Gemeinde Glarus Süd gegenüber dem Status quo finanziell stärker unterstützt werden.

Modernes, ausgewogenes Gesetz

Kommissionspräsident Roland Goethe, FDP, bezeichnet das Geschäft als eines der wichtigsten der laufenden Legislatur. Glarus Süd soll als Härteausgleich während sechs Jahren mit insgesamt 4,75 Mio. Franken unterstützt werden. Es sei ein modernes, ausgewogenes Finanzhaushaltsgesetz entstanden, das diesen Namen verdiene.

Luca Rimini votiert im Namen der BDP, wenn auch zähneknirschend, für Zustimmung. Die Kommission habe einen guten Kompromissvorschlag ausgearbeitet. Beat Noser plädiert im Namen der CVP für Eintreten und findet es positiv, dass der vertikale und horizontale Finanzausgleich nicht vermischt werden. Auch die SVP ist gemäss Barbara Rhyner einstimmig für den ausgewogenen Kompromiss. Für die SP ist laut Jacques Marti die Vorlage für die nächsten Jahre praktikabel. Sie gehe allerdings nach dem Prinzip «für alli ächli öppis». Schweres Geschütz kommt von Priska Müller Wahl im Namen der Grünen. Der Kompromiss überzeuge langfristig nicht, die Verteilung sei nicht wirksam und effizient. Es sei auch nicht sinnvoll, mit einem Härteausgleich ein Problem zu lösen. Thomas Kistler, SP, bezeichnet die Vorlage als keine nachhaltige Lösung, denn sie müsste die unterschiedlichen Belastungen der Gemeinden korrekter ausgleichen, und sie dürfte keine Härtefälle enthalten.

Auch Glarus Nord hat Finanzprobleme

Roger Schneiter, FDP, erinnert an die angespannte Finanzlage von Glarus Nord. Die anhaltende Zuwanderung erheischt hohe Infrastrukturkosten. Auch für Glarus Nord wäre ein Härteausgleich angezeigt. Mathias Vögeli, BDP, verweist als Gemeindepräsident auf die geografischen und topografischen Verhältnisse, die die Finanzen von Glarus Süd beeinflussen. Es sei ein Kompromissvorschlag und auch keine langfristige Lösung. Christian Marti, FDP, meint, Politik sei die Kunst des Machbaren. Für Glarus sei Solidarität unter den Gemeinden wichtig. Mit dem neuen Finanzausgleich habe die Kommission ein gutes Gleichgewicht gefunden. Gemeindepräsident Martin Laupper, FDP, erläutert mit ein paar eindrücklichen Zahlen die zwar positive Entwicklung von Glarus Nord, die aber die Gemeinde finanziell stark belastet. In einem nächsten Finanzausgleich muss dies berücksichtigt werden.

Es geht um die kantonale Einheit

Landammann und Finanzdirektor Rolf Widmer zollt der Kommission, die eine mehrheitsfähige Lösung gefunden hat, grossen Respekt. Beim Finanzausgleich gehe es um die kantonale Einheit, und er hoffe nicht, dass die eine gegen die andere Region ausgespielt werde. In fünf Jahren werde man wieder schauen, wie sich die Gemeinden entwickelt haben.

In der Detailberatung scheitern die Anträge von Priska Müller Wahl, Grüne, zu Änderungen im Ressourcenausgleich und bei der Höhe des Lastenausgleichs.

Der Rat stimmt schliesslich der Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zuhanden der Landsgemeinde zu und befürwortet einen Härteausgleich von 750 000 Franken für das Jahr 2018 für Glarus Süd. Zudem nimmt er vom Wirksamkeitsbericht über den Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden Kenntnis und schreibt die Motion Jacques Marti betreffend Finanzausgleichsgesetz ab.

Hundekurs beibehalten

Bei der Änderung des Einführungsgesetzes (EG) zum Tierschutzgesetz und zum Tierseuchengesetz beantragt die Regierung, entgegen dem Beschluss des Bundesrates, für Ersthundehalter den obligatorischen Hundekurs beizubehalten, unterstützt von der landrätlichen Kommission unter Emil Küng, SVP. Laut Peter Rothlin, SVP, braucht es diesen Kurs für die Mehrheit der Hundehalter aber nicht. Dies war auch die Ansicht von Fachleuten beim Bund. Einmal mehr braucht es dafür einen administrativen Aufwand. Sein Antrag auf Streichung wird jedoch abgelehnt. Das Gesetz geht in eine zweite Lesung.

Das EG zu den Bundesgesetzen über die Landwirtschaft, über das bäuerliche Bodenrecht und über die landwirtschaftliche Pacht braucht es gemäss Franz Landolt, Grünliberale, gar nicht. Sein Rückweisungsantrag wird abgelehnt. Zwei Änderungsanträge von Regula Keller, Grüne, betreffend Bewirtschaftung der Alpen und höchstzulässige Bestossung, finden ebenfalls keine Zustimmung. Die Vorlage wird von einer Kommission unter Daniela Bösch, CVP, unverändert gutgeheissen und auch vom Landrat so in die zweite Lesung verabschiedet.

Ohne grosse Diskussion wird die Übertragung der Konzession von der Axpo Power AG auf die Kraftwerk Fätschbach AG gutgeheissen. Es geht hier um die Konzession zur Ausnützung der Wasserkraft des Fätschbaches von der Kantonsgrenze bis zur Wasserrückgabe in die Linth.

Neuer Landrat vereidigt

Zu Beginn der Tagessitzung unter dem Vorsitz von Mathias Zopfi, Grüne, wird Markus Schnyder, SVP, Glarus, als neuer Landrat vereidigt. Die Änderung der Bauverordnung wird nach dem Unterbruch an der letzten Sitzung fertig beraten. Sie geht in eine zweite Lesung.

In zweiter Lesung durchberaten werden aber das EG zum Bundesgesetz über den Umweltschutz und das EG zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer. Beide Gesetze kommen vor die Landsgemeinde.

Zum Schluss der Sitzung werden nach der Beantwortung durch die Regierung noch drei parlamentarische Vorstösse sowie eine Anfrage behandelt.

Die nächste Sitzung findet am 14. Februar statt.