Finden Sie es stossend, wenn Vorschriften buchstabengetreu angewendet werden, obwohl dies in einem konkreten Fall unvernünftig ist? Dann überdenken Sie bitte ein allfälliges Ja zur Durchsetzungsinitiative! Denn diese erhebt solch richterliche Sturheit zur Pflicht: Bestimmte Straftaten von Ausländern sollen ausnahmslos die Landesverweisung zur Folge haben, ebenso eine Reihe von leichteren Delikten bei vorangegangener Straffälligkeit. Da will für ganz Verschiedenes dasselbe Rezept verkauft werden. Ein in jugendlicher Unbesonnenheit begangener Einbruch ist nicht mit demjenigen eines Berufsverbrechers vergleichbar, die Lebensverhältnisse einer hier aufgewachsenen Person unterscheiden sich wesentlich von jenen eines Kurzaufenthalters und eine Ausweisung beispielsweise nach Spanien bedeutet nicht das Gleiche wie eine solche in ein Land ohne rechtsstaatliche Garantien.
Die Ausschaffungsinitiative ist von Volk und Ständen angenommen worden und muss umgesetzt werden. Die hierzu von den eidgenössischen Räten erlassenen Bestimmungen sehen ebenfalls automatische Landesverweisungen vor. Im Unterschied zur Durchsetzungsinitiative belassen sie aber die Möglichkeit, von der Landesverweisung ausnahmsweise abzusehen, wenn eine solche aufgrund der konkreten Umstände nicht vertretbar wäre. Diese richterliche Befugnis ist von der Verfassung verlangt und das ist gut so. Es gibt keinen sachlichen Grund, den Gerichten in einem derart breiten Anwendungsbereich jeglichen Beurteilungsspielraum wegzunehmen, nur weil es um Menschen ohne Schweizer Pass geht.Trauen wir unseren Richterinnen und Richtern wie überall sonst Augenmass zu und lehnen wir die Durchsetzungsinitiative ab!