Eine Frage der Philosophie

Ob degressiv oder linear abschreiben, ob mit oder ohne Bausteuer und ob Ständeräte mit 65 in Pension sollen oder nicht – über Grundsätzliches lässt sich trefflich streiten. Das bewies der Landrat in seiner fast vierstündigen Debatte, in welcher er drei Geschäfte besprach, welche alle noch einer zweiten Lesung unterliegen.



Eine Frage der Philosophie

Hans Schubiger, Martin Landolt und Mathias Zopfi lassen sich entschuldigen, alle anderen aus dem Landrat waren da und hatten ihre staatpolitischen, ihre finanzpolitischen und zum Schluss auch die familienpolitischen Pfeile im Köcher angespitzt. Das bewiesen die Landräte schon, als es darum ging, die Höchstaltersgrenze für Ämter aufzuheben, wozu es eine Änderung der Kantonsverfassung braucht. 30 Minuten allein umfasste die Eintretensdebatte.

Kommission oder Regierungsrat?

Kommissionspräsident Bruno Gallati referiert die Geschichte dieses Geschäfts, das 1988 mit der Einführung der «Altersguillotine» durch die Landsgemeinde begann und 2018 mit einer Motion wieder auf den Tisch kam. Ständeräte, Regierungsräte und Milizrichter/-innen – wer soll nach dem 65. Altersjahr noch im Amt bleiben dürfen? Da die Leute immer älter werden, seien Altersregelungen für Ämter eher unzeitgemäss. Anderseits brauche es für diese Ämter die volle geistige Leistungsfähigkeit. Die Kommission entschied sich – wie vom Regierungsrat vorgeschlagen –, die Höchstaltersgrenze 65 für Regierungsräte nicht aufzuheben. Dafür aber jene für Milizrichter/-innen, und sie wollte, dass Gerichtspräsidierende (wie Bundesrichter) bis 68 weitermachen können, da ja mindestens die Gerichtspräsident/-innen auch beruflich qualifiziert sein müssen. Hans-Rudolf Forrer setzt sich namens der SP-Fraktion für die Kommissionsfassung ein und dafür, beim Pièce de résistence, die Altersgrenze für Regierungsräte auf 65 Jahren zu belassen, denn auch Bauern müssten ja mit 65 ihr Pachtland zurückgeben und die Lehrer/-innen dann in Pension gehen. Provokativ fragt er, ob denn eine Partei selbst ihre Regierungsratskandidaten überzeugen wolle, nicht mehr anzutreten. Toni Gisler kritisiert die Lesbarkeit des Kommissionsberichts und plädiert namens der SVP für die regierungsrätliche Fassung. Es bestehe zwar keine Not, die bestehende Regelung abzuändern. Schliesslich habe sie sich schon einige Male bewährt. Die Regierung nehme ihre Aufgabe wahr, differenziere und halte an der Höchstaltersgrenze fest. Insbesondere sei es gut, bei Milizrichter/-innen auf die Erfahrung zurückzugreifen. Dasselbe gelte für Ständeräte. Gisler warnt davor, mit dem Höchstalter 68 für Gerichtspräsidien vor die Landsgemeinde zu gehen. Zudem sollten die Gemeinden ihre Ordnungen in Sachen Alter selber gestalten dürfen. Dominique Stüssi setzt sich namens der Mitte/GLP-Fraktion für die Kommissionsfassung ein, mit Ausnahme der Gerichtspräsidien, wo man sich für 65 Jahre ausspricht.

Organ- oder Legislativfunktion?

Marius Grossenbacher plädiert namens der Grünen-Fraktion für Eintreten. Christian Marti kündet an, dass die FDP sich für ein Höchstalter der Ständeräte aussprechen werde. Peter Rothlin bittet um Eintreten, weist aber auf die Kehrtwende der Kommission hin. Frau Landammann Marianne Lienhard beantragt Eintreten und Zustimmung zur regierungsrätlichen Fassung. «Der Regierungsrat sieht eine gewisse Differenzierung in den Höchstaltern.» Die Grenzen seien zwar 1988 etwas überraschend eingeführt worden, aber im Kanton breit akzeptiert. Für «Organfunktionen», so Lienhard, wie Gerichtspräsidien und Vizepräsidien oder Regierungsräte, solle eine Grenze gelten. Für Legislativfunktionen wie die Ständeräte wäre es wohl problematisch, eine Grenze weiter zu behalten, ebenso bei den Milizrichtern, welche ja in dieser Lebensphase sogar noch mehr Zeit hätten für ihr Amt und die ihre Lebenserfahrung da auch gerne einbringen würden.

Regierungsfassung setzt sich durch

Anhand der Synopse geht es in die Detailberatung. Dominique Stüssi beantragt bei Artikel 74 die Regierungsfassung zu übernehmen – dort aber 65 Jahre reinzuschreiben. Der Landratspräsident weist darauf hin, «ordentliches Pensionsalter» heisse derzeit dasselbe, es sei das Alter, welches die Glarner Pensionskasse setze. Marius Grossenbacher möchte auf eine Höchstaltersgrenze für Regierungsräte verzichten und Absatz 1c der Kommissionsfassung streichen. Eine feste Grenze sei nicht geeignet, den geforderten Wechsel sicherzustellen. Es reiche eine gewöhnliche Wahl oder Abwahl, was den politischen Willen des Volkes wiedergebe – und nicht einfach ein Gesetz. Christian Marti möchte – namens der FDP – nicht auf die Höchstaltersgrenze für Ständeräte verzichten. Es gehe nicht um eine juristische, sondern um eine gesellschaftspolitische Frage – zu Deutsch: Wenn man die Grenze für Ständeräte schon mal eingeführt hat, versteht das Volk nicht, dass man sie wieder aufhebt. Es gehe eben nicht nur um die Funktion, sondern vor allem um die Bedeutung des Amtes, diese sei bei Ständeräten hoch. Zudem dürfe der Kanton seine Autonomie bei den Ständeratswahlen ausnützen.

Pensions- oder Rentenalter?

Beat Noser weist darauf hin, dass es bloss ein «ordentliches Rentenalter», aber kein «ordentliches Pensionsalter» gebe, und bittet, dies zu korrigieren. Frau Landammann Lienhard bittet um Weitsicht, irgendwann treffe es sicher nicht mehr zu, dass man mit 65 pensioniert werde. Der von Beat Noser geforderte Begriff «ordentliches Rentenalter» aber diskriminiere sie (und andere Frauen), da sie dieses mit 64 erreiche, ihre Kollegen jedoch erst mit 65. Das Pensionsalter der Kassen werde dann, wenn das Rentenalter etwa auf 67 angepasst werden sollte, ebenfalls angepasst. Der Landratspräsident lässt zuerst über die Kommissionsfassung abstimmen. Hier setzt sich der Antrag des Regierungsrats mit 38 zu 14 Stimmen durch. Der Antrag Stüssi unterliegt mit 41 zu 11 Stimmen – es heisst also «ordentliches Pensionsalter». Der Antrag Grossenbacher, keine Altersgrenze für Regierungsräte, unterliegt mit 47 zu 7 Stimmen. Der Antrag der FDP, auch für Ständeräte die Altersbeschränkung zu behalten, unterliegt mit 17 zu 37 Stimmen. Die Amtsdauer bleibt bei vier Jahren, es gibt dazu eine zweite Lesung. Was Sie hier in schätzungsweise 6 Minuten überflogen haben, dafür brauchte der Landrat seine erste Debattenstunde.

Ein Korb voller Instrumente

Zum Finanzhaushaltsgesetz beantragt Kommissionspräsident Luca Rimini Eintreten. Die Vorlage sei mit den Gemeinden gut abgesprochen. Anstelle von zusätzlichen Abschreibungen und Reservebildungen – wie bisher üblich – solle neu eine finanzpolitische Reserve eingeführt werden. Diese könnte, wenn nötig, einfacher aufgelöst werden und sei ein transparentes Instrument, wenn es darum gehe, über Steuersenkungen zu diskutieren. Zudem setzt er sich namens der Kommission für lineare Abschreibungen ein und für die Beibehaltung der Bausteuer, da diese zweckgebunden sei. Die Kommission beantrage auch, bei Artikel 13 zu einer Kann-Formulieren zu wechseln.

Finanzpolitische Opponenten

Markus Schnyder beantragt namens der SVP Eintreten. Die Massnahmen schiessen aber, so Schnyder, in der Kombination übers Ziel hinaus. Insbesondere würden sich Gebäude ja nicht linear entwerten, eine Bausteuer mit linearer Abschreibung sei – wenn man überall linear abschreibe – einfach eine Steuer mit einem etwas schöneren Namen. Man wechsle hier einfach ein manipulatives Werkzeug mit einem andern. Beat Noser setzt sich namens der Mitte/GLP-Fraktion für Eintreten und die Kommissionsfassung ein. Thomas Kistler beantragt Namens der SP dasselbe. Die lineare Abschreibung sei verständlicher, klarer und einfacher. Es müssten möglichst alle Reserven beachtet werden, wenn es um Steuersenkungen gehe, Reserven sollten seiner Meinung nach aber nicht für Senkungen, sondern für Investitionen verwendet werden. Auch die Grüne Fraktion will Eintreten, bei degressiv oder linear sei die Fraktion sich nicht einig, in der Mehrheit aber linear. Roger Schneider setzt sich ebenfalls für Eintreten und die vorliegende Fassung ein. Die vorgelegten Instrumente würden Klarheit schaffen. Er führt als Beispiel die Rechnung mit der «Schwarzen Null» an, welche durch zusätzliche Abschreibungen von 9 Mio. Franken doch eigentlich Minderaufwendungen verschleiere. Er befürwortet auch das Instrument der befristeten und zweckgebundenen Bausteuer. Landesstatthalter Benjamin Mühlemann beantragt Eintreten und kündet an, dass der Regierungsrat sich der Änderung der Kommission anschliesse. Es gelte, für einige Jahre wieder Klarheit und mehr Transparenz zu schaffen. «Auch Werten, Beurteilen und Lenken gehören zum Führen eines Finanzhaushaltes.» Die Vernehmlassung zeige grosse Zustimmung zu den vorgelegten Anpassungen.

Eine Rückweisung

Nach der Pause wird zuerst die Änderung der Kantonsverfassung behandelt, dies ohne Wortmeldung. Zu Artikel 2 des Finanzhaushaltsgesetzes beantragt Peter Rothlin namens der SVP die Rückweisung von Absatz 4 an die Kommission. Gemeindewerke sollen nicht verpflichtet werden, ihre Rechnungen nach HRM II zu führen, da einige Werke andere Regelungen befolgen können müssen. Kommissionspräsident Luca Rimini setzt sich gegen die Rückweisung ein, Ausnahmen seien weiter möglich, aber in der vorliegenden Fassung müssten sie klar belegt werden. Rothlin widerspricht ihm: Im Gemeindegesetz fehle die Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu erlassen und fordert: «Bringen Sie auf die zweite Lesung eine Lösung.» Christian Marti unterstützt die Rückweisung. Diese Abstimmung zwischen Kanton und Gemeinde sei eine grosse Thematik gewesen in den letzten Jahren. Es brauche eine klare und widerspruchsfreie Regelung auf Kantonsebene. Landesstatthalter Benjamin Mühlemann erklärt den Unterschied zwischen Finanzhaushaltrecht und Rechnungslegungsmodell und bittet, nicht zurückzuweisen. Mit 34 zu 19 Stimmen wird an die Kommission zurückgewiesen.

Sonst aber Regierungsratsfassung

Peter Rothlin fragt zu Artikel 13 nach der durchgängigen Vergleichbarkeit aller Staatshaushalte, welche durch funktionelle Gliederung geschaffen werde. Luca Rimini erklärt, dass hier den Gemeinden Autonomie gelassen werden soll. Darauf stellt Rothlin Rückweisungsantrag. Christian Marti fände es unverhältnismässig, HRM II vorzuschreiben, da Vergleichbarkeit zwischen den Gemeinden sowieso nicht vollständig gegeben sei. Auch Thomas Kistler findet es übertrieben, den Finanzplan auf dieser Ebene der Detaillierung zu rechnen. Mit 9 zu 43 wird nicht zurückgewiesen.

Markus Schnyder beantragt Streichung von Art. 34a und auf die neue finanzpolitische Reserve zu verzichten. Er widerspricht dem Finanzdirektor – das sei keine nachhaltige Politik. Falls keine Streichung fordere er Rückweisung. Benjamin Mühlemann setzt sich für die Reserve ein, es sei auch eine «Steuererhöhungsbremse». Schnyder unterliegt mit 16 zu 37 Stimmen. Beim Rückweisungsantrag steigt die Anlage aus, die händische Abstimmung zeigt: keine Rückweisung. Bei Artikel 40 stellt Thomas Tschudi – ebenfalls namens der SVP – den Rückweisungsantrag. Er befürchtet, dass der Bürger Transparenz verliere, und führt an, dass mit diesem Gesetzesvorschlag etwa bei Sanierungen – er nennt die Rutschbahn der lintharena – keine vertieften Unterlagen mehr erarbeitet werden müssten. Ruedi Schwitter empfiehlt namens GLP/Mitte-Fraktion Zustimmung: Was bloss «Nice to have» sei, müsse mit Budget- und Verpflichtungskredit abgesichert sein. Ein Ersatz der Rutsche brauche einen Budgetkredit, eine Erweiterung zusätzlich einen Verpflichtungskredit. Auch Landesstatthalter Mühlemann sieht das so: Unterhalt sei eine Daueraufgabe der Behörden, bei Bedarf könne der Bürger übers Budget Einfluss nehmen. Die Rückweisung unterliegt mit 15 zu 40 Stimmen. Bei Artikel 61 verlangt Thomas Tschudi, beim degressiven Abschreibungsmodell zu bleiben. In ihrer Summe öffnen, so Tschudi, diese Anpassungen des Gesetzes Tür und Tor für eine lasche Finanzpolitik. Privat würde jeder – wegen der schnell schwindenden Werthaltigkeit gewisser Güter – degressiv abschreiben. Er gibt zu, dass lineare Abschreibung es zwar planbarer macht, dass aber die Realität, wann etwas aussteige, sich nicht an die Abschreibung halte. Er vermutet den Grund für den Wechsel darin, dass dadurch buchhalterisch die Rechnungen entlastet werden – aber eben nicht in der Realität.

Sieg der Linearisten

Mathias Vögeli beantragt namens der Mitte/GLP-Fraktion lineare Abschreibung, da sie die Rechnung nachhaltig entlaste. Bei degressiver Abschreibung steige der Finanzaufwand unverhältnismässig. Karl Stadler setzt sich namens der Grünen ebenfalls für lineare Abschreibung ein, ein Mix von linear (Bausteuerprojekte) und degressiv (andere Projekte) sei schwierig zu verstehen. Thomas Kistler setzt sich wegen der einfacheren Verständlichkeit für lineare Abschreibung ein – und verweist auf die vielen gebührenfinanzierten Projekte, wo degressive Abschreibung auch Schwankungen bei den Gebühren auslösen müsste. Hier wolle man die Stabilität. Thomas Tschudi verlangt den Faktencheck, und argumentiert, man könnte ja die degressive Abschreibung über die neu geschaffene finanzpolitische Reserve glätten. Luca Rimini setzt sich – namens der Kommission – für lineare Abschreibung ein, auch weil sie den Nutzen einer Investition nachhaltiger bewerte. Landesstatthalter Mühlemann bestätigt, dass es sich um eine Philosophiefrage handle. Der Wechsel degressiv zu linear müsse bewusst gemacht werden. Für den Regierungsrat sei die Glättung erwünscht, welche die lineare Abschreibung bringe. Mit 34 zu 19 Stimmen spricht sich der Rat für die lineare Abschreibung aus.

Bausteuer als Preisschild

Markus Schnyder fordert, die Möglichkeit der Bausteuer (Artikel 129) zu streichen, da sie ja geschaffen worden sei, um linear abschreiben zu können. Beat Noser beantragt Ablehnung der Rückweisung. Eine Bausteuer sei zweckgebunden und terminlich limitiert, d.h. sie verfällt automatisch, wenn die Finanzierung geleistet ist. Roger Schneider bittet ebenfalls für die Belassung der Bausteuer. Sie schaffe – da zweckgebunden und objektorientiert – Klarheit und es bestehe nicht die Gefahr, dass das Geld nachher irgendwo im Gemeindeetat hängen bleibe. Landesstatthalter Mühlemann beantragt, den Artikel zu behalten. «Der Vorteil von Bausteuern ist das Preisschild – das sagt dem Bürger, was es ihn kostet.» Sowohl beim Entscheid wie in den Folgejahren sei dies transparent. Die Möglichkeit zur Bausteuer verbleibt mit 43 zu 12 Stimmen im Gesetz. Auch dieses Geschäft unterliegt einer zweiten Lesung.

Fussfessel kommt

Beim Einführungsgesetz zum ZGB legt Kommissionspräsident Bruno Gallati die Änderungen zum Schutz gewaltbetroffener Personen dar, auch die rückwirkende Inkraftsetzung wegen der Dringlichkeit. Regula Keller spricht sich für Eintreten und die Gesetzesänderung ein. Sie erinnert an die Mahnmale, die an die häusliche Gewalt erinnern – etwa an die orange Turmerleuchtung von Ennenda. Sabine Steinmann tut dasselbe für die SP-Fraktion und begrüsst die Möglichkeit der elektronischen Überwachung. Es brauche genügend Ressourcen, um häusliche Gewalt zu bekämpfen, auch die interkantonale Zusammenarbeit. Namens der GLP/Mitte-Fraktion verlangt Ruedi Schwitter dasselbe und lobt die Wirkung der elektronischen Fussfessel, kritisiert aber das regierungsseits angeschlagene, langsame Tempo, das jetzt dazu führe, dass dies dringlich in Kraft gesetzt werden müsse. Auch die SVP sei für Eintreten und Zustimmung, sagt Peter Rothlin. Er zitiert die Zahlen, dass 73 Prozent der Opfer Frauen seien und nennt auch die Quoten von Ausländer/-innen (54%) und Schweizer/-innen (46%). Die Kosten müssten den Tätern überbunden werden. Regierungsrat Andrea Bettiga versichert, man mache vorwärts und setze sich im Departement für die Istanbul-Konvention ein, und bittet um Eintreten und Zustimmung. Ohne Wortmeldung geht das Gesetz in zweite Lesung.

Um 11.47 Uhr lädt der Landratspräsident zum Weihnachtsapéro im Keller nach 2G-Regeln – wer geimpft oder genesen ist, darf dort mit bundesrätlichem Segen im Stehen Weisswein süffeln. Die nächste Sitzung findet am 26. Januar 2022 statt.