Einheitliche Vergabe der Schul- und Sportanlagen nun möglich

Der Gemeinderat Glarus Süd befasste sich mit weiteren Detailfragen zur Gemeindeorganisation und bewegte sich in einem breiten Spektrum vom Einbürgerungswesen bis hin zur Festlegung von einheitlichen Gebühren für die ausserschulische Benützung der Schul- und Sportanlagen in Glarus Süd.



Schul- und Sportanlage in Schwanden. (Bild: zvg)
Schul- und Sportanlage in Schwanden. (Bild: zvg)

Der Gemeinderat hat mit der Genehmigung des Reglements zur ausserschulischen Benützung der Schul- und Sportanlagen sowie der Mehrzweckräume eine Neuerung auf Gemeindegebiet beschlossen. Auf Antrag des Departements Schule und Familie treten Reglement und Gebührenordnung per 1. März 2011 in Kraft und ermöglichen ein einheitliches Vorgehen für die Vergabe sämtlicher zur Verfügung stehender Anlagen und Räumlichkeiten.

Weitere Reglemente wurden verabschiedet

Damit gehört das bisher breite Spektrum von hohen Gebühren bis Gratisbenützung der Vergangenheit an. Im Januar und Februar sind schon zahlreiche Anfragen eingegangen. Die bereits bewilligten Gesuche werden noch nach den bisherigen Ansätzen verrechnet. Interessenten finden sowohl Reservationsgesuch als auch Reglement und Gebühren im Online-Schalter der Gemeinde unter www.glarus-sued.ch. Auf Wunsch werden sämtliche Dokumente auch per Post versandt. Interessenten können sich diesbezüglich an die Kanzlei wenden unter Telefon 058 611 90 11, <link>[email protected]).

Gestützt auf das Kantonale Feuerwehrreglement erlässt der Gemeinderat auf Antrag des Departements Sicherheit und Freizeit ein Feuerwehrreglement für Glarus Süd. Dieses legt die Organisation der Feuerwehr sowie Verfahrensabläufe zwischen Gemeindebehörde und Feuerwehrkommando der Gemeinde fest. Gleichzeitig wurde das Entschädigungsreglement für den Feuerwehrdienst verabschiedet. Im Rahmen des Projektes «Feuerwehr 2015 GL» hat sich der Gemeinderat bereits Ende letzten Jahres für eine Vereinheitlichung der Entschädigungen im Kanton Glarus ausgesprochen. Demzufolge ist das vorliegende Entschädigungsreglement identisch mit demjenigen von Glarus Nord und mit einer geringfügigen Abweichung auch mit demjenigen der Gemeinde Glarus. Beide Reglemente treten rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft.

Festlegung der Einbürgerungstaxen

Gestützt auf die Gemeindeordnung Glarus Süd übertrug der Gemeinderat im 2010 die Kompetenz für Vorabklärungen im Einbürgerungsverfahren und die Durchführung der Einbürgerungsgespräche per 1. Juli 2010 dem Departement Sicherheit und Freizeit. Jedes Gesuch wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Im Rahmen der übergeordneten Gesetzgebung erliess nun der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung die Einbürgerungstaxen. Für Einzelpersonen betragen die Kosten 2500 Franken, für Ehepaare 5000 Franken. Für minderjährige Kinder, welche im Gesuch der Eltern mit einbezogen sind, werden keine Gebühren erhoben. Kanton und Gemeinden sind sich einig, dass für die Handhabung der Einbürgerungsgespräche und Taxen möglichst einheitliche Bedingungen geschaffen werden müssen. Dem wird mit dem Beschluss entsprochen.

Sprechstunde des Gemeindepräsidenten

Folgende Termine sind für Sprechstunden des Gemeindepräsidenten reserviert: 6. April, 4. Mai, und 1. Juni, jeweils 16.00 bis 17.30 Uhr. Aus organisatorischen Gründen möchten wir um eine Anmeldung im Voraus bitten unter Telefon 058 611 98 11 oder [email protected]. Allfällige dringliche Terminanfragen ausserhalb der Sprechstunden werden unter obiger Telefonnummer gerne entgegengenommen und nach Möglichkeit entsprochen.