Einreichung Genehmigungsunterlagen NUP II beim Kanton

Die Gemeinde Glarus Nord reichte am 13. Dezember 2022 die Unterlagen der NUP II bei der kantonalen Verwaltung zur Genehmigung ein. Damit soll die Gesamtrevision Nutzungsplanung II nach über zehnjährigem politischem Prozess erfolgreich abgeschlossen werden.



Mitteilung Gemeinderat Glarus Nord <zvg)
Mitteilung Gemeinderat Glarus Nord <zvg)

Die Gemeindeversammlung Glarus Nord hat am 16. September 2022 die Umsetzung der angenommenen Abänderungsanträge zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung (NUP II) der Gemeinde Glarus Nord gestützt auf Art. 27 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes des Kantons Glarus erlassen. Dieser als NUP II+ zusammengefasste Beschluss stellt eine Ergänzung zur NUP II dar, welche von den Stimmberechtigten an der a.o. Gemeindeversammlung vom 24. und 27. April 2021 erlassen worden ist. Das eingereichte Dossier besteht einerseits aus den zehn Zonenplänen «Nutzung», den zehn Zonenplänen «Weitere Festlegungen» sowie dem neuen Baureglement.

An der a.o. Gemeindeversammlung vom 16. September 2022 wurden anlässlich der Behandlung der NUP II+ erneut fünf Abänderungsanträge angenommen. Die von diesen neuen Abänderungsanträgen betroffenen Planungsinhalte bilden keinen Bestandteil der eingereichten Genehmigungsunterlagen. Da die angenommenen Abänderungsanträge die wesentlichen Planungsinhalte der NUP II jedoch nicht betreffen, sollten diese nach Ansicht der Gemeinde Glarus Nord für die Durchführung des ordentlichen Genehmigungsverfahrens nicht hinderlich sein.