Eisenbahninfrastruktur: Regierungsrat fordert Doppelspurausbau im Tiefenwinkel

In seiner Vernehmlassung zu Anpassungen und Ergänzungen des Sachplans Verkehr des Bundes weist der Regierungsrat auf ein Versäumnis am Walensee hin. Es geht um den Doppelspurausbau der Eisenbahnstrecke bei Mühlehorn am Walensee.



Ein einziger Streckenabschnitt auf der Zugstrecke Zürich–Chur ist nicht doppelspurig ausgebaut: Tiefenwinkel (Bildmitte) bei Mühlehorn (• Foto: Dimitri Feitknecht)
Ein einziger Streckenabschnitt auf der Zugstrecke Zürich–Chur ist nicht doppelspurig ausgebaut: Tiefenwinkel (Bildmitte) bei Mühlehorn (• Foto: Dimitri Feitknecht)

Der Sachplan Verkehr – Teil Infrastruktur Schiene – zur Planung des zukünftigen Angebots des Personen- und Güterverkehrs bildet für den Bund die Grundlage für verkehrs- und infrastrukturrelevante Entscheide. Die Anpassungen und Ergänzungen 2021 werden durch den Bund in Zusammenarbeit mit kantonalen Stellen erarbeitet.

Achillesferse im Tiefenwinkel

Die Strecke Zürich–Chur ist doppelspurig ausgebaut – mit Ausnahme des Abschnitts Mühlehorn–Tiefenwinkel. Der Einspurbetrieb am Walensee führt bereits heute zu Kapazitätsbeschränkungen im Personen- und Güterverkehr sowie zu Stabilitätsproblemen bei Verspätungen. Der vom Kanton Glarus angestrebte integrale Halbstundentakt mit Halt an allen Bahnhöfen im Glarnerland kann ohne Doppelspurausbau nicht umgesetzt werden. Im (noch nicht genehmigten) Richtplan des Kantons Glarus wird die Aufnahme des Doppelspurausbaus Tiefenwinkel angestrebt.

In den aktuellen Vernehmlassungsunterlagen zum Sachplan fehlt dieser Doppelspurausbau jedoch noch immer. Den Doppelspurausbau Tiefenwinkel zur Kapazitätserhöhung bzw. Fahrplanstabilisierung hält auch das Bundesamt für Verkehr für sinnvoll.

Deshalb ersucht der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort eindringlich, den Doppelspurausbau im Tiefenwinkel in den Sachplan aufzunehmen, damit dieses Projekt weiterbearbeitet werden kann.