Eisenbahnnetz und Fahrplan: Regierungsrat schlägt eine Ergänzung vor

Im Rahmen einer Vernehmlassung spricht sich der Regierungsrat für die geplanten Änderungen der Netzzugangsverordnung und der Fahrplanverordnung aus. Er warnt aber vor Auswirkungen auf den regionalen Bahnverkehr und bringt einen Vorschlag ein.



Eisenbahnnetz und Fahrplan: Regierungsrat schlägt eine Ergänzung vor (zvg)
Eisenbahnnetz und Fahrplan: Regierungsrat schlägt eine Ergänzung vor (zvg)

Die Netzzugangsverordnung (NZV) enthält die Rahmenbedingungen für den Zugang der Bahnverkehrsunternehmen zum Schienennetz sowie die Regeln für die Netznutzung und die Trassenvergabe. Bei der aktuellen Revision geht es unter anderem um den verbesserten Informationsaustausch zwischen Infrastrukturbetreibern und Transportunternehmen bei der Zuteilung von Eisenbahntrassen im Fall von Bauarbeiten sowie um Modalitäten der Netzzugangsbewilligung. Die Anpassung der NZV hat Auswirkungen auf die Erstellung des Fahrplans. Deshalb erfolgt parallel dazu auch eine Revision der Fahrplanverordnung.

Der Regierungsrat ist grundsätzlich mit den verschiedenen Präzisierungen in den Verordnungen einverstanden. Er hält jedoch fest, dass aus den geplanten Änderungen der NZV keine Erhöhung der Trassenpreise resultieren darf, da dies besonders den regionalen Schienen-Personenverkehr empfindlich treffen würde. Zudem regt er ergänzend an, dass eine Harmonisierung des Fahrplan- und Bestellverfahrens erfolgen sollte. Die Verantwortung für die beiden Bereiche liegt nämlich beim Bundesamt für Verkehr.