Eisfischen neu auch im Oberblegisee

Der Regierungsrat beschliesst eine Änderung der Verordnung über den Vollzug der Fischereigesetzgebung. Die Vollzugsverordnung enthält ergänzende Vorschriften über die Ausübung der Fischerei im Kanton Glarus. Sie wurde letztmals 2015 angepasst.



(Archivbild: ehuber)
(Archivbild: ehuber)

Mit der Revision ist die Eisfischerei jeweils von Mitte Januar bis Ende Februar zusätzlich zum Stausee Garichti neu auch im Oberblegisee erlaubt. Des Weiteren wird der Einsatz von Fischereiausrüstung und Fanggeräten eingeschränkt. Die Einschränkungen dienen dem Schutz bedrohter Arten und sollen zur Minimierung des Verschleppungsrisikos von Krankheiten beitragen. Im Einzelnen wird das Tragen von Schuhen mit Filzsohlen beim Fischen verboten und der Einsatz von Köderflaschen und Köderreusen in den Tankgräben (Näfels) untersagt. Im Gegenzug werden bestehende örtliche Fischfangverbote ganz (Quellbach Oberurnen) oder teilweise (Rosenbordgraben Niederurnen) aufgehoben. Schliesslich werden die Bestimmungen über die Schleppangelfischerei präzisiert und die Fangzeiten am Oberblegisee verkürzt.

Die Fischereikommission, deren Mitglieder vom Fischereiverband vorgeschlagen werden, war bei der Erarbeitung der Vorlage einbezogen. Die Änderungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft.