Eiskalt ist nicht immer gleich kalt

Regierungsratssitzung 21. April • Der Gemeinde Glarus wird ein Beitrag von 25 Prozent an die anrechenbaren Kosten von 144 000 Franken und damit maximal 36 '000 Franken an die Entkoppelung der Kälteerzeugung bei der Kunsteisbahn Buchholz zugesichert.



Curler lieben es nicht so kalt... • (Foto: Visit Glarnerland)
Curler lieben es nicht so kalt... • (Foto: Visit Glarnerland)

Das Eisfeld der Kunsteisbahn und der Curlinghalle im Buchholz, Glarus, werden mit derselben Kälteanlage betrieben. Das Kälteaggregat wurde vor rund fünf Jahren erneuert. Der Kanton leistete damals einen Beitrag von 100 000 Franken. Die Bedürfnisse der beiden Eisflächen betreffend Kälteleistung sind aber unterschiedlich (Curling -4 Grad Celsius, Kunsteisbahn -9 Grad). Dies hat aufgrund der zunehmenden Aussentemperatur negativen Einfluss auf die Qualität des Eises. Um beide Eisfelder mit der geforderten Qualität beliefern zu können, ist das bestehende Kältenetz mit einem separaten Abscheider und einem separaten Pumpensystem zu ergänzen. Ideale Eistemperatur: Curling -4 Grad, Kunsteisbahn -9 Grad.

Die Sportanlagen Buchholz verbinden Generationen und sind eine wichtige Einrichtung für die Glarner Gemeinden, den Kanton Glarus und die weitere Region. Die Anlage dient als Trainings- und Wettkampfstätte, ist aber auch ein Begegnungsort. Das überdachte Eisfeld ist sehr beliebt, und auch die Curlinghalle ist für die Spitzen- und Hobbysportler eine wichtige Einrichtung im Kanton Glarus. Die Curlinghalle ist zwar nicht öffentlich zugänglich, kann aber von Einheimischen und Gästen aus der ganzen Region gebucht und genutzt werden.

25 Prozent Kantonsanteil

Für die Entkoppelung der Anlage sieht die Gemeinde Glarus einen Aufwand von rund 144 000 Franken vor. Die Kosten basieren auf einer entsprechenden Offerte der Firma Walter Wettstein AG, Kältetechnik. Der Finanzierungsplan sieht Beiträge der Gemeinde Glarus (108 000 Fr.) sowie des Kantons (36 000 Fr.) vor. 

Der Kantonsanteil ergibt sich aus dem Kantonalen Sportanlagenkonzept (KASAK), worin die Kunsteisbahn als Anlage von kantonaler Bedeutung mit einem Beitragssatz von 30 Prozent (A-Objekt) und die Curlinghalle mit einem Beitragssatz von 20 Prozent (B-Objekt) eingestuft sind. Der von der Landsgemeinde gewährte KASAK-Rahmenkredit für die Jahre 2018–2022 für Beiträge an die Sanierung sowie Neu- und Erweiterungsbauten von Sportanlagen von kantonaler Bedeutung stellt für die Periode 2018–2022 für noch nicht konkretisierte Projekte insgesamt 530 000 Franken zur Verfügung. Bisher sind erst Beiträge von 20 000 Franken zugesichert worden. Die Finanzierung des beantragten Beitrags ist damit abgedeckt.

Die Gewährung der Kantonsbeiträge erfolgt unter der Bedingung, dass das Projekt vollumfänglich verwirklicht wird. Erfolgen Abstriche bei der Ausführung, so hat das zumindest eine anteilsmässige Kürzung des Kantonsbeitrags zur Folge.