Elektronische Kommunikation in der Justiz: Regierungsrat äussert sich kritisch zu Bundesvorlage

In seiner Vernehmlassung über eine Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz äussert sich der Glarner Regierungsrat kritisch zu Teilen der Vorlage. Seiner Meinung nach beachtet sie die föderalistischen Prinzipien zu wenig.



Elektronische Kommunikation in der Justiz (zvg)
Elektronische Kommunikation in der Justiz (zvg)

Mit dem Projekt Justitia 4.0 soll der digitale Wandel in der Schweizer Justiz in Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsverfahren vorangetrieben werden. Bis 2026 sollen alle bei einem Justizverfahren beteiligten Parteien (Anwaltschaften, Behörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte) auf kantonaler und eidgenössischer Ebene Daten elektronisch in einem hochsicheren zentralen Portal austauschen können. In seiner Vernehmlassungsantwort zum geplanten Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz anerkennt der Glarner Regierungsrat den Handlungsbedarf. Er äussert sich zu den Zielsetzungen grundsätzlich positiv.

Abgelehnt wird hingegen, die Ausgestaltung und Funktion der elektronischen Plattform bundesrechtlich detailliert vorzugeben. Die Regelung des Aufbaus und des Betriebs der Plattform habe in einer interkantonalen Vereinbarung zu erfolgen, also durch interkantonales Recht – und nicht durch Bundesrecht.

Auch die gemäss Vorlage an den Bund delegierten Kompetenzen gehen dem Regierungsrat zu weit, das Subsidiaritätsprinzip im Föderalismus werde – ohne Begründung – nicht berücksichtigt. 

Massgeblicher Verteilschlüssel

Die weitgehenden Bundesvorgaben hält der Regierungsrat ausserdem für problematisch, weil die Kantone den Aufbau der Plattform im Umfang von 75 Prozent finanzieren, während der Bund lediglich 25 Prozent der Kosten trägt. Der Betrieb der Plattform finanziert sich anschliessend durch Gebühren, welche in der Mehrheit von kantonalen Behörden entrichtet werden dürften. Entsprechend würden es auch die Kantone sein, welche den Betrieb der Plattform zur Hauptsache finanzieren. Deshalb sei nicht ersichtlich, weshalb es sich beim Aufbau und dem Betrieb der Plattform – wie der erläuternde Bericht zumindest impliziere – um eine Bundesaufgabe handeln soll, die es dem Bund erlaubt, die Kantone zur Gründung einer von ihm vorgegebenen Körperschaft zu verpflichten.