Elektronische Überwachung soll ab 2022 möglich sein

Zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking sollen Gerichte neu auch eine elektronische Überwachung anordnen können. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, der Gesetzesänderung zuzustimmen. Sie soll auf den 1. Januar 2022 dringlich in Kraft gesetzt und der nächsten Landsgemeinde zur Genehmigung unterbreitet werden.



Elektronische Fussfesseln zeichnen auf, wo sich ihr Träger aufhält • (Foto: Keystone-SDA)
Elektronische Fussfesseln zeichnen auf, wo sich ihr Träger aufhält • (Foto: Keystone-SDA)

Zum Schutz vor häuslicher Gewalt und Nachstellungen (Stalking) sollen im Kanton Glarus ab 2022 Schutzmassnahmen wie zivilrechtliche Rayon- und Kontaktverbote mittels elektronischer Überwachung (Electronic Monitoring) durchgesetzt werden können (Medienmitteilung vom 6. Oktober 2021). In der Vernehmlassung stiess die Vorlage auf breite Zustimmung. Die bundesrechtlichen Bestimmungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Da die Landsgemeinde erst danach stattfindet, soll der Landrat die Bestimmung vorläufig dringlich in Kraft setzen. Der Beschluss des Landrates gilt bis zur nächsten Landsgemeinde.